Länder verbessern Lobbyregeln - In der Praxis hapert es oft
Trotz verbesserter Regeln in vielen Bundesländern sieht Transparency International weiter Lücken bei der Umsetzung – besonders in Thüringen, aber auch im Bund.
Trotz verbesserter Regeln in vielen Bundesländern sieht Transparency International weiter Lücken bei der Umsetzung – besonders in Thüringen, aber auch im Bund.
Die Mehrheit der Bundesländer hat in den vergangenen zwei Jahren Fortschritte gemacht, was ihre Regeln für eine transparente Politik und den Einfluss von Lobbyisten betrifft. Deutliche Kritik übt Transparency International Deutschland jedoch an Thüringen. Etwas enttäuscht zeigt sich die unabhängige Organisation, die sich der Bekämpfung von Korruption verschrieben hat, darüber, dass Berlin und das Saarland noch keine Regelung für Karenzzeiten ausgeschiedener Politiker beschlossen haben.
Thüringer Landtagsverwaltung in der Kritik
Laut dem von Transparency International Deutschland veröffentlichten Lobbyranking 2026 haben sich 12 der 16 Länder seit 2024 leicht verbessert. Dennoch sei nun keineswegs alles gut, heißt es seitens der Organisation, vor allem, was die Anwendung in der Praxis angeht. «Selbst dort, wo Regelungen zur Lobbytransparenz existieren, mangelt es häufig an ihrer Umsetzung», kritisiert Norman Loeckel von Transparency Deutschland. Das deutlichste Beispiel dafür sei Thüringen, dort existierten «vorbildliche Regeln, die faktisch außer Kraft gesetzt sind». Die Landtagsverwaltung habe auf Basis eines eigenen Gutachtens entschieden, «das geltende Recht, das geltende Gesetz nicht anzuwenden». Konkret gehe es um das Lobbyregister und den legislativen Fußabdruck. «Das basiert nicht auf einem richterlichen Beschluss, also es gab keine Klage vor dem Landesverfassungsgericht oder Verwaltungsgericht», sagt Loeckel.
Defizite bei der praktischen Umsetzung auch im Bund erkennbar
Auch im Bund sind nach Einschätzung von Transparency Deutschland Vollzugsdefizite erkennbar. Dennoch kommt der Bund im Ranking auf einen Wert von 73 Prozent und liegt damit vor allen Ländern. In der Reihenfolge der Bundesländer steht Baden-Württemberg mit 59 Prozent der erfüllten Kriterien aktuell an der Spitze. Den zweiten Platz belegt unverändert Bayern, das um zwei Prozentpunkte zulegen konnte und nun bei 56 Prozent liegt. Hamburg hat sich seit 2024 nach Angaben von Transparency um neun Plätze auf 50 Prozent verbessert, nachdem die Hansestadt ein Lobbyregister mit Elementen eines exekutiven Fußabdrucks beschlossen hat.
Schlusslicht bleibt Bremen mit 15 Prozent; auch Niedersachsen verharrt trotz Verbesserungen bei den Verhaltensregeln im unteren Teil der Tabelle. Thüringen rutscht auf Platz vier (43 Prozent) ab, weil seine Vorschriften zum Lobbyregister und zum legislativen Fußabdruck nach Einschätzung von Transparency Deutschland nicht ausreichend umgesetzt werden. Thüringen hatte das Ranking vor zwei Jahren noch angeführt.
Untersucht wurden vier Kriterien für eine integre und transparente Politik:
Jedes dieser Kriterien fließt zu jeweils einem Viertel in die Gesamtbewertung ein. Innerhalb der Kriterien werden einzelne Anforderungen allerdings unterschiedlich gewichtet, sodass nicht allein das Vorhandensein eines Gesetzes, sondern auch dessen konkrete Ausgestaltung in die Punktzahl eingeht. Für die Bewertung prüfte die Arbeitsgruppe Politik von Transparency in allen Ländern öffentlich zugängliche Quellen und bezieht zum Vergleich auch die Regelungen des Bundes ein.
Vier Länder haben keine Karenzzeit-Regelung
Kritisch merkt Transparency zu seinem aktuellen Lobbyranking an, dass Berlin, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Bremen bislang als einzige Bundesländer noch keine Karenzzeit eingeführt haben, um etwaige Interessenkonflikte beziehungsweise den Missbrauch von Insiderwissen von Politikerinnen und Politikern zu vermeiden. In Berlin werde darüber zwar schon seit Jahren diskutiert, eine konkrete Regelung lasse aber weiter auf sich warten.
Aus Sicht von Transparency ist das nicht nachvollziehbar, da es keiner großen gesetzgeberischen Anstrengungen bedürfe, etwa die Regelung des Bundes zu übernehmen, wie dies Rheinland-Pfalz kürzlich getan habe. Das Bundesland verfügt über eine Regelung für Karenzzeiten von Ministern. Sie sieht im Regelfall eine Wartezeit von 12 Monaten, in Ausnahmefällen bis 18 Monaten vor.
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