Neue Befugnisse für Bundespolizei - auch für Abschiebehaft
Im Juli gab es eine Panne bei der Abstimmung, jetzt steht die Kanzlermehrheit im Bundestag: Die Bundespolizei soll neue Befugnisse bekommen. Und diesmal stimmt auch der Bundesrat zu.
Im Juli gab es eine Panne bei der Abstimmung, jetzt steht die Kanzlermehrheit im Bundestag: Die Bundespolizei soll neue Befugnisse bekommen. Und diesmal stimmt auch der Bundesrat zu.
Es hat mehr als fünf Jahre gedauert und drei Bundesregierungen beschäftigt, jetzt ist es so weit: Bundestag und Bundesrat haben jeweils mit der notwendigen Mehrheit eine umfassende Reform des Gesetzes verabschiedet, das die Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei regelt. Sie sieht für die Bundespolizei zusätzliche Möglichkeiten zur Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität sowie zur Beantragung von Abschiebehaft für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer vor.
Die wichtigsten Neuerungen:
Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel (CDU) strich im Bundesrat heraus, die Bundespolizei dürfe nun auch eigene Drohnen zur Überwachung und zur Abwehr einsetzen. Er nutzte die Debatte auch für die Botschaft, dass Sicherheit und Stabilität in Deutschland aus der politischen Mitte heraus entstünden.
Altes Gesetz stammt von 1994
Das geltende Bundespolizeigesetz stammt in weiten Teilen noch aus dem Jahr 1994, weshalb auch die Grünen zuletzt mehrfach betont hatten, eine Reform sei grundsätzlich nötig. Im parlamentarischen Verfahren gab es an dem Entwurf, den das Kabinett beschlossen hatte, noch erhebliche Änderungen. Bei Straftaten, die da begangen werden, wo die Bundespolizei zuständig ist, darf sie die weitere Strafverfolgung auch dann übernehmen, wenn eigentlich die Landespolizei zuständig wäre - vorausgesetzt, die zuständige Landesbehörde will dies.
Langer Weg zur Verabschiedung
Im Juli 2021 war eine von der damaligen Regierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geplante Reform des Bundespolizeigesetzes im Bundesrat gescheitert. Auch ein entsprechendes Vorhaben der Ampel-Koalition wurde nicht zum Abschluss gebracht. Dann kam in diesem Sommer eine weitere Panne hinzu, die allerdings nicht zu einer Verzögerung führte, da der Bundesrat ohnehin im Hochsommer keine Sitzung vorgesehen hatte. Die Abstimmung im Bundestag wurde am Freitagvormittag wiederholt, weil im Juli eine Panne aufgefallen war.
Damals hatte nur die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten in dritter Lesung zugestimmt - bei einfachen Gesetzen ist das die Regel. In diesem Gesetz ist aber eine Zustimmung mit Mehrheit aller Mitglieder des Bundestags vorgesehen, die sogenannte Kanzlermehrheit von 316 Abgeordneten. «Die Schlussabstimmung ist daher zu wiederholen», sagte Parlamentspräsidentin Julia Klöckner zur Eröffnung der Sitzung.
Diesmal hatten nach ihren Worten Union und SPD eine namentliche Abstimmung beantragt. Darin votierten 322 Abgeordnete für das Gesetz, die nötige Kanzlermehrheit wurde also erreicht, wie Klöckner mitteilte. 134 Abgeordnete stimmten mit Nein, 118 enthielten sich.
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