Besonders ein zwischen Kremlchef Wladimir Putin und Patriarch Kirill als Karikatur dargestellter Oralverkehr ist Gegenstand des umstrittenen Gerichtsverfahrens gegen den Karnevalisten Jacques Tilly. (Archivbild)
Federico Gambarini/dpa
Besonders ein zwischen Kremlchef Wladimir Putin und Patriarch Kirill als Karikatur dargestellter Oralverkehr ist Gegenstand des umstrittenen Gerichtsverfahrens gegen den Karnevalisten Jacques Tilly. (Archivbild)
Karneval

Putin-Beleidigung? Moskau setzt Prozess gegen Tilly fort

Moskaus Justiz macht dem Karnevalisten Tilly in Abwesenheit den Prozess. Die jetzt vor Gericht vorgetragenen Vorwürfe sind vielfältig. Besonders eine Arbeit des Künstlers sorgt für Aufregung.

Die russische Justiz hat das umstrittene Strafverfahren gegen den deutschen Bildhauer Jacques Tilly unter anderem wegen Beleidigung von Kremlchef Wladimir Putin mit der Beweisaufnahme fortgesetzt. Richter Konstantin Otschirow ließ sich von der Staatsanwältin aus dicken Aktenordnern gut eine Stunde lang Aussagen von Zeugen und Experten sowie Untersuchungen der Ermittler zu den Vorwürfen gegen den Karnevalisten vortragen. Beschrieben wurde in der Verhandlung mehrfach in aller Ausführlichkeit ein Karnevalswagen von Tilly aus dem Jahr 2024 mit Figuren von Putin und Patriarch Kirill beim homosexuellen Oralverkehr.

Verlesen wurden im Tenor gleichlautende Aussagen von drei Zeuginnen, die sich als gläubige Christinnen nach eigener Darstellung in ihren religiösen Gefühlen verletzt sehen. Auch darauf stehen in Russland hohe Strafen. Verantworten muss sich Tilly, dem der Prozess in Abwesenheit gemacht wird, vor allem wegen Verunglimpfung der russischen Staatsorgane, zu denen neben Präsident Putin als Oberbefehlshaber der Streitkräfte auch Soldaten gehören.

Die drei Zeuginnen erschienen selbst nicht vor Gericht, ihre Formulierungen waren aber mit wenigen Nuancen fast gleich im Wortlaut – bis hin zu der Feststellung, dass Tilly bei all seiner Kritik am russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine mit der Beleidigung des Oberhaupts der russisch-orthodoxen Kirche und von Präsident Putin zu weit gegangen sei. Einer der vielen Vorwürfe lautete auch auf Propaganda von Homosexualität - das ist in Russland verboten -, dargestellt ausgerechnet mit Figuren des Kremlchefs und des Kirchenoberhaupts.

Verfahren soll im März fortgesetzt werden

Der Prozess soll am 16. März, 13.30 Uhr Ortszeit (11.30 Uhr MEZ) mit dem Abschluss der Beweisaufnahme und den Plädoyers fortgesetzt werden. Bei einer Verurteilung drohen Tilly eine Geldstrafe oder bis zu zehn Jahre Haft.

Tillys Pflichtverteidigerin konnte im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur nicht die Frage beantworten, warum der Karnevalist bis heute nicht von der russischen Justiz über das Verfahren gegen ihn informiert wurde. Der Angeklagte selbst lässt sich auch von Vertretern der deutschen Botschaft informieren, die als Prozessbeobachter anwesend sind.

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