Sind Deutschlands Flughäfen vor Drohnen geschützt?
Drohnenflüge über Flughäfen sorgen derzeit für Schlagzeilen. Auch in Deutschland sind die unbemannten Flugobjekte längst ein Thema, das in immer größerem Rahmen die Sicherheitsbehörden beschäftigt.
Drohnenflüge über Flughäfen sorgen derzeit für Schlagzeilen. Auch in Deutschland sind die unbemannten Flugobjekte längst ein Thema, das in immer größerem Rahmen die Sicherheitsbehörden beschäftigt.
Nach wiederholten Drohnensichtungen an Flughäfen in Dänemark und Norwegen wächst auch in Deutschland die Sorge vor vergleichbaren Vorfällen. In den vergangenen Tagen hatten Drohnen-Behinderungen etwa am Flughafen in Kopenhagen und Oslo für Aufsehen gesorgt. Ein Zusammenhang mit Provokationen aus Russland wurde von den dänischen Behörden nicht ausgeschlossen. Derartige Vorkommnisse sind in Deutschland bisher nicht bekanntgeworden, gleichwohl beschäftigen die unbemannten Flugobjekte auch hierzulande Flughäfen und Behörden.
Gibt es eine veränderte Sicherheitslage an deutschen Flughäfen?
Nein - zumindest nicht wegen militärischer Drohnen. Gleichwohl haben aber Störungen mit Drohnen an den Flughäfen hierzulande nach Angaben der Deutschen Flugsicherung deutlich zugenommen. Die Bundespolizei spricht von einer «zunehmenden Gefährdung des Passagierluftverkehrs».
In Zahlen der Flugsicherung heißt das: Im laufenden Jahr wurden bis Ende August bereits 144 Behinderungen durch Drohnen registriert, wie das Unternehmen meldete, das zu 100 Prozent dem Bund gehört. Im Vorjahr seien es im selben Zeitraum 113 Vorkommnisse gewesen, im Jahr 2023 nur 99.
Allein am Flughafen Frankfurt am Main, dem größten deutschen Drehkreuz, wurden in diesem Jahr bereits 35 Behinderungen gezählt. Wer die Drohnen steuerte, geht aus dem Report nicht hervor. In vielen Fällen dürften Hobby-Piloten die Ursache sein. In Köln/Bonn waren es 12, in Düsseldorf 9 und in Hamburg, Stuttgart und München jeweils 6. Am Berliner Hauptstadtflughafen waren es wie in Dresden je 5 Vorfälle.
Nach Angaben des Geschäftsführers des Anti-Drohnen-Spezialisten Aaronia GmbH, Stephan Kraschansky, kreisen über Deutschland und anderen westlichen Staaten aber noch viel mehr Drohnen als bekannt. «Die Drohnen über dänischen Flughäfen, in Oslo oder über Polen waren nur die Spitze eines Eisbergs», sagte Kraschansky, der dpa. Es fehle oft die technische Ausrüstung, um die ferngesteuerten Luftgeräte überhaupt zu bemerken.
Was wollen die Drohnenflüge erreichen?
Offenkundiges Ziel dieser Flüge sei es, die verwundbaren Stellen der westlichen Infrastruktur genau auszukundschaften, betonte Kraschansky. Dazu gehörten Stellwerke der Bahn, Umspannwerke der Energieversorger, Raffinerien, Flughäfen, aber auch Kasernen und Truppenübungsplätze. «Alles, was mit einem funktionierenden Leben zu tun hat.»
Wer hinter diesen zahlreichen Drohnen-Einsätzen stecke, sei nicht mit hundertprozentiger Sicherheit zu sagen. Zwar deute in Kopenhagen alles auf Russland hin, aber es sei auch denkbar, dass kriminelle Trittbrettfahrer Material zusammentrügen, um Unternehmen zu erpressen, sagte Kraschansky weiter. Die Drohnen würden jedenfalls zumeist nicht in Russland gestartet, sondern von Unbekannten auf westlichem Boden gesteuert.
Wie ist die Rechtslage in Deutschland?
Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung werden Drohnenflüge in Flughafennähe in der Regel von Piloten startender oder landender Flugzeuge gemeldet, aber auch aus dem Tower des jeweiligen Flughafens beobachtet. Notfalls müssten An- und Abflüge vorsichtshalber eingestellt werden. Dies führt in der Regel zu großen Problemen im internationalen Luftverkehr. Drohnenflüge sind im Umkreis von 1,5 Kilometer um Flughäfen verboten und können mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden, so die Flugsicherung.
Im Januar hatte kurz vor der Bundestagswahl das damalige Bundeskabinett noch eine Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit sollte die Bundeswehr bei einem drohenden besonders schweren Unglücksfall eine Befugnis erhalten, illegal fliegenden Drohnen abzuwehren. Wegen der vorgezogenen Neuwahl wurde das Gesetz aber bis heute noch nicht vom Bundestag beschlossen - die amtierende Regierung müsste hierzu einen neuen parlamentarischen Anlauf starten.
Nach bisheriger Rechtslage ist ein Abschuss von Drohnen grundsätzlich rechtlich möglich, wie die Expertin Verena Jackson von der Universität der Bundeswehr in München betont. Jedoch müsse dies verhältnismäßig sein und berge zudem erhebliche Gefahren - etwa durch herabfallende Trümmerteile oder explosive Ladung und werde deshalb bisher kaum in Betracht gezogen. Grundsätzlich sei Deutschland nicht schlecht aufgestellt in der Drohnenabwehr.
Wie sind die Flughäfen derzeit geschützt?
Für die Drohnenabwehr an Flughäfen ist in der Regel die Bundespolizei zuständig, im übrigen Land ist es die Landespolizei. Ebenfalls involviert sind in die Beurteilung an den Verkehrsflughäfen die Deutsche Flugsicherung (DFS), der Flugplatzbetreiber und die Landesluftsicherheitsbehörden. Die Flughäfen selbst dürfen nicht beurteilen, ob eine Drohne von einem Hobby-Piloten gesteuert wird oder ob es sich um eine hybride Bedrohung handelt. Vom Innenministerium in München hieß es zudem, grundsätzlich werde bei jeder Drohnensichtung eine mögliche Strafbarkeit geprüft.
In der Praxis - das zeigten auch die Vorfälle in Kopenhagen - ist es aber alles andere als einfach, Drohnen vom Himmel zu holen. Aus einsatztaktischen Erwägungen könnten keine detaillierteren Angaben zu den eingesetzten Systemen gemacht werden, hieß es von der Bundespolizei. Möglich sind elektromagnetische Impulse, die Störung von Funkverbindungen oder physische Einwirkung auf Drohnen etwa durch Fangnetze.
Der Flughafenverband ADV fordert von der Politik eine gesetzlich gesicherte, staatliche Finanzierung von Systemen zur Drohnenerkennung und Abwehr. Der Schutz der Flughäfen sei eine hoheitliche Aufgabe und bedürfe modernster Technik und klarer Strukturen. Die Nachfrage nach technischer Ausrüstung zur Bekämpfung von Drohnen sei riesig, sagte Kraschansky. Vorrangig würden aktuell europäische Staaten mit Systemen beliefert, die zivile, selbstgebaute oder militärische Drohnen entdecken und abwehren könnten. Es werde an vielen Stellen inzwischen etwas getan. Der Nachholbedarf sei immens.
Von Marco Hadem, Michael Donhauser und Frederick Mersi, dpa
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