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Neue Regelung ab 2017

So wird die Rettungsgasse ab diesem Jahr gebildet!

Seit Jahresbeginn spielt es keine Rolle mehr, wie viele Fahrstreifen die Fahrbahn hat.

Sobald auf Straßen außerorts mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird oder es zum Stillstand kommt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden.

Mit anderen Worten: Jegliche Form von Stau darf ohne Rettungsgasse nicht mehr existieren. Für die Rettungsgasse selbst gilt dabei folgende Regel:

Bei beispielsweise vier Spuren wird nicht, wie bisher, die Rettungsgasse in der Mitte zwischen den beiden rechten und den beiden linken Spuren gebildet. Die Gasse muss immer zwischen der äußersten linken Spur und der rechts daneben gebildet werden, egal wie viele weitere Spuren rechts daneben sind. Dabei müssen die Fahrzeuge auf der äußerst rechten Spur auch den Standstreifen befahren.

Das folgende Video stellt die neue Regelung nochmals grafisch dar: