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„Block House Brot Knoblauch“ und „Block House Brot Kräuterpesto“ betroffen

Rückruf: Block House Brot kann Maschinenkleinteile enthalten!

Die Firma Block Foods ruft zwei Sorten ihres Block House Brotes zurück, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass während der Produktion Bruchstücke eines Maschinenkleinteils in die Backwaren gelangt sind.

Von dem Rückruf sind die beiden Sorten „Block House Brot Knoblauch“ und „Block House Brot Kräuterpesto“ betroffen. In beiden Fällen sind die Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 20.05.2018 betroffen.

Von dem Verzehr der Produkte wird dringend abgeraten, da beim Verschlucken der Kleinteile eine große Verletzungsgefahr besteht.

Die betroffenen Produkte wurden bereits aus dem Handel genommen. Wer sie schon gekauft hat, kann sie gegen Erstattung des Kaufpreises in dem jeweiligen Lebensmittelmarkt oder direkt bei der Block Foods AG zurückgeben. Die Rückgabe ist auch ohne Kassenzettel möglich.

Es sind nur Produkte der genannten Sorten und mit dem angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum betroffen. Andere Produkte des Herstellers, sowie die Block House Restaurants und die Jim Block Restaurants sind nicht betroffen.