Auch wenn es sich nicht richtig anfühlt, wenn auf fremden Facebookseiten private Bilder von deinen Kindern geteilt werden, ist dieses Vorgehen legal. In den AGB von Facebook heißt es: “Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest (IP-Lizenz).”
Der Verein Mimikama, der auf seiner Website über Internetphänomene, Falschmeldungen und Viren aufklärt, erläutert die Bedingungen: "Damit legitimiert der Facebooknutzer, dass die eigenen Inhalte im Rahmen der bestimmten Privatsphäreneinstellungen auf Facebook geteilt werden dürfen."
Seiten wie „Gespenster am Fenster“, „Henriettes Kinderbasar“ und „Little Mr. und Little Mrs.“ nutzen diese Möglichkeit, um Bilder, deren Privatsphäre-Einstellungen auf „öffentlich“ stehen, zu verbreiten. Sie suchen gezielt nach entsprechenden Bildern und nutzen die „Teilen“-Funktion von Facebook.