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Maskenpflicht, Desinfektion und Terminvereinbarungen

Richtlinie zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Friseurbetrieben

Gute Nachrichten für alle, denen die Matte nach sechs Wochen Quarantäne schon im Gesicht hängt: Der Wiedereröffnung von Friseurbetrieben am 4. Mai stehe nichts mehr im Wege. Das sagt Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut. Doch bleibt ein Wermutstropfen für alle, die sich auf einen neuen Ansatz oder geschnittene Spitzen freuen: Beim Friseurhandwerk kann unmöglich der Mindestabstand von anderthalb Metern eingehalten werden. Um die Ansteckungsgefahr für Kunde*in und Friseur*in zu reduzieren, wurde eine gemeinsame Richtlinie zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Friseurbetrieben veröffentlicht. Wie diese aussehen soll, erfährst du hier.

In den Betrieben "müssen strenge Standards eingehalten werden“ 

„Mit Veröffentlichung der Richtlinie definieren wir konkrete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionen mit dem Corona-Virus. Damit steht der Ausübung des Friseurhandwerks und die Versorgung der Bevölkerung mit Friseurleistungen ab dem 4. Mai 2020 nichts mehr im Wege. Sowohl für die Betriebe als auch für die Kundinnen und Kunden ist dies ein wichtiger Schritt“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Sozialminister Manne Lucha sagt: „Friseurbesuche gehören für viele Menschen zur persönlichen Hygiene. Selbstverständlich steht weiterhin der Gesundheitsschutz im Vordergrund und es ist klar, dass in den Betrieben strenge Hygienestandards eingehalten werden müssen“. Man habe gemeinsam praxisnahe und dennoch effektive Maßnahmen zum Schutz von Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigen abgestimmt, so Hoffmeister-Kraut und Lucha.
 
Maskenpflicht auch im Friseursalon

In der Richtlinie sei klar und leicht nachvollziehbar geregelt, welche Maßnahmen die Friseurbetriebe ergreifen müssen, um die Vorgaben des Arbeitsschutzes und des Infektionsschutzes zur Verhinderung von Infektionen mit SARS-CoV-2 zu erfüllen, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums.

Die Richtlinie sieht unter anderem Vorgaben zu den Abläufen bei der Terminvergabe, zur Verwendung von Schutzmasken und zu den erforderlichen Reinigungsintervallen vor. Kundinnen und Kunden müssen während des Aufenthalts im Friseursalon eine Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte Community-Maske) tragen. Auch die Beschäftigten müssen bei Anwesenheit von Kundinnen und Kunden Schutzmasken tragen.

Nach jeder Bedienung einer Kundin oder eines Kunden ist der Friseurstuhl zu reinigen und das Friseurwerkzeug zu desinfizieren. Konkrete Vorgaben zu Reinigungsintervallen von Pausenräumen sind ebenso enthalten wie die Pflicht zur Bereitstellung von ausreichend Waschgelegenheiten für die Beschäftigten. Im Rahmen der verpflichtenden Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz sind weitere individuell angemessene Maßnahmen zu prüfen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Zudem wird festgelegt, dass die Terminvergabe nur elektronisch oder fernmündlich erfolgen darf.
 
Mehr zur Richtlinie für Friseurbetriebe