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Diese Lockerungen gelten ab Montag

Neue Corona-Lockerungen: Das ändert sich zum 18.05. in Baden-Württemberg!

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat zum 18.05. weitere Lockerungen im Bereich Gastronomie und Tourismus beschlossen.

So dürfen Speisewirtschaften ab Montag - sofern eine gaststättenrechtliche Erlaubnis für den Betrieb einer Speisewirtschaft vorliegt - sowie Eisdielen und Cafés unter Auflagen wieder öffnen.

Freizeiteinrichtungen im Freiluftbereich, für die Eintrittsgeld zu entrichten ist, dürfen ebenfalls unter Auflagen öffnen. Das gilt vor allem für Ausflugsziele. Ausgenommen sind Freizeitparks.

Des Weiteren dürfen Campingplätze wieder öffnen. Dies gilt für Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften. Auch die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen wird wieder zugelassen. Das gilt jeweils nur soweit eine Selbstversorgung möglich ist. Die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt.

Zuletzt wird es eine Lockerung der Besuchsverbote in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen geben. Die konkreten Regelungen wird das Sozialministerium noch bekannt geben.