Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiet: Ein Überblick
Immer wieder werden Länder vom Auswärtigen Amt zu Risiko- oder Hochinzidenzgebiet ernannt. Doch was bedeutet das für mich als Reisender und was muss ich bei der Einreise beachten?
Immer wieder werden Länder vom Auswärtigen Amt zu Risiko- oder Hochinzidenzgebiet ernannt. Doch was bedeutet das für mich als Reisender und was muss ich bei der Einreise beachten?
Laut einem Entwurf des Gesundheitsministeriums soll es ab dem 1. August eine erweiterte Testpflicht für Reiserückkehrer geben. Was das genau für deine Reise bedeutet, liest du hier:
Flugreiserückkehrer müssen sich vor ihrer Einreise auf der Plattform "einreiseanmeldung.de" anmelden. Das sollte entweder beim Check-in am Flughafen oder von der Bundespolizei kontrolliert. Wer auf seiner Reise keinen Zugang zum Internet hat, um sich für die Einsreise anzumelden, der kann das Formular schon vor der Abreise ausdrucken. Wird die Anmeldung bei der Einreise nicht von der Fluggesellschaft, dem Busunternehmen oder der Bundespolizei kontrolliert, bist du verpflichtet deine Anmeldung 24 Stunden nach der Einreise entweder online oder per Post zu übermitteln. Die Adresse ist hierfür:
Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, 69990 Mannheim
Wer über den Landweg, also mit dem Auto, nach Deutschland aus einem der drei genannten Gebiet einreist, benötigt keinen negativen Test sondern lediglich die Einreiseanmeldung.
Diese europäischen Reiseziele gelten als Risikogebiete:
Diese europäischen Reiseziele gelten als Hochinzidenzgebiete:
Als Virusvariantengebiet gilt laut Auswärtigen Amt aktuell kein Land in Europa.
Eine ausführliche Liste auch zu Reisezielen außerhalb Europas gibt es auf der Webseite des RKIs.
Weitere Informationen rund um das Reisen in Corona-Zeiten erfährst du hier: