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Impfpflicht, Organspende und grünes Kennzeichen: Diese Änderungen gelten ab März

Pünktlich zum neuen Monat März kommen wieder einige Änderungen auf Verbraucher zu. Von der Impfpflicht in der Pflege über mehr Informationen zur Organspende bis hin zum grünen Kennzeichen für Roller gibt es einige Neuerungen.
Mehr Infos findest du hier.

Corona-Bonus noch bis 31. März steuerfrei

Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und Pflegekräfte bleibt der Corona-Bonus bis 31. März steuerfrei. Zunächst wurde der steuerfreie Corona-Bonus, der von Arbeitgebern ausgezahlt werden kann, bis auf 30. Juni 2021 befristet. Wer allerdings 2020 bereits 1.500€ Bonuszahlung erhalten hat, kann 2021 und auch 2022 diese nicht nochmal steuerfrei erhalten. Für Studierende und Auszubildende ist die Zahlung auf 650€ begrenzt.

Corona Lockerungen

Die Corona-Lockerungen am 04. März 2022 sind zum einen die Einführung der 3G-Regelung in Gastronomie, Hotel, auf Konzerten und Fußballspielen. Diskos und Clubs können mit der 2G+ Regel öffnen. Die Lockerungen seien vorbehaltlich der Situation in den Krankenhäusern. Ab 20. März entfällt die Home-Office Pflicht.

Kürzere Kündigungsfrist

Verträge mit Fitnessstudios oder Zeitschriften-Abos, die ab dem 1. März abgeschlossen werden, haben kürzere Kündigungsfristen. Statt drei Monate im Voraus können die Kunden nun einen Monat vor der Frist kündigen. Die monatliche Kündigungsfrist gilt jederzeit - auch nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit. 

Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 16. März

Mitarbeiter in der Pflege müssen ab 16. März einen Nachweis einer Impfung oder Genesung vorlegen. Wenn kein entsprechender Nachweis vorgelegt wird, kann dies zu Bußgeldern bis hin zu einem Beschäftigungsverbot führen.

Mehr Information über den Organspendeausweis

Menschen, die an einem Organspendeausweis interessiert sind, erhalten ab März deutlich mehr Informationen rund um die Organspende bei dem eigenen Hausarzt. Bereits im Februar wurde genug Infomaterial für Patienten an alle Hausärzte versendet, die alle zwei Jahre zu dem Thema beraten dürfen.  Zudem tritt das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ in Kraft, dass die Grundlage für ein Organspende-Register bildet.

Kein Hecken und Bäume Schneiden von März bis September

Das grundlose Schneiden von Hecken und Bäumen ist laut Bundesnaturgesetz ab März 2022 verboten. Durch eine sogenannte Schonzeit von März bis September soll die Bepflanzung nicht geschnitten werden dürfen, da sie Unterschlupf für Tiere und Pflanzen bietet, die nicht zerstört werden sollen. Mit einem Verstoß gegen das Gesetz droht eine Geldstrafe von bis zu 10.000€. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann das Zuschneiden erlaubt sein.

Zeitumstellung

Die Sommerzeit beginnt am 27. März. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wird die Uhr von 02.00 Uhr auf 03.00 Uhr vorgestellt.

Grünes Kennzeichen für Roller und Co.

Ein grünes Kennzeichen für Roller, Mofa, Moped etc. wird Pflicht. Versichert sind somit ab März 2022 Mofas, Roller, Mopeds, E-Scooter oder S-Pedelec (bis 50 Kubik) nur noch mit grünem Kennzeichen statt wie bisher mit einem blauen Kennzeichen. Wenn dies nicht erfolgt, verliert das Gerät somit im Straßenverkehr den Versicherungsschutz.

Erweiterung des Insektenschutzes

Der Insektenschutz wird ausgeweitet. Artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern sollen künftig gesetzlich geschützt werden. Außerdem werden einige Biozide und Herbizide in Schutzgebieten verboten. Auch Straßenbeleuchtungen und Leuchtschilder sind in Naturschutzgebieten nicht mehr erlaubt.

Neue Eurojackpot Regeln

Die Eurojackpot-Spielregeln werden geändert. Ab dem 25. März wird eine weitere Ziehung am Dienstag eingeführt. Statt 90 Millionen Euro kann jetzt bis zu 120 Millionen Euro gewonnen werden. Allerdings verringert sich die Gewinnwahrscheinlichkeit, da die Spielformel geändert wird. Nun werden die Eurozahlen erweitert, indem nicht aus 10, sondern aus 12 möglichen Zahlen zwei ausgewählt werden.