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Offenburg: Löw siegt im Streit um Gegendarstellung

Fußball-Bundestrainer Joachim Löw hat im juristischen Streit um einen Medienbericht einen Erfolg erzielt. Das Landgericht in Offenburg entschied heute (Freitag, 21. Juli) zugunsten Löws – und verurteilte den „Burda-Verlag“ zum Abdruck einer Gegendarstellung, so ein Justizsprecher.

Die im „Burda-Verlag“ erscheinende „Freizeit Revue“ hatte nach Angaben des Gerichts in einer Titelgeschichte Anfang Mai mit der Schlagzeile „Neues Glück! ... Alles über ihre Beziehung“ über Löw und die Schauspielerin Dennenesch Zoudé berichtet. Löw bestreitet eine Beziehung zu Zoudé.
 
Jetzt befand das Gericht: Dem Bundestrainer müsse das Recht einer Gegendarstellung eingeräumt werden, urteilte das Gericht. Abgedruckt werden müsse diese, wie von Löw beantragt, auf der Titelseite des Blattes. Das Urteil ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Es ist Berufung möglich vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe.
 
Bildquelle: Steindy/Creative Commons