Karlsruhe: Kindermörder muss lebenslang hinter Gitter
Für den Mord an seiner siebenjährigen Stieftochter muss ein 29 Jahre alter Mann lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Karlsruhe stellte in seinem Urteil die besondere Schwere der Schuld fest.
Für den Mord an seiner siebenjährigen Stieftochter muss ein 29 Jahre alter Mann lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Karlsruhe stellte in seinem Urteil die besondere Schwere der Schuld fest.
Eine Prüfung der Bewährung nach 15 Jahren ist somit ausgeschlossen. Der Vorsitzende Richter sprach von einem unbarmherzigen, gefühllosen und menschenverachtenden Tatbild. Die Tat habe auch bei den Berufsrichtern Fassungslosigkeit ausgelöst.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige am 18. Mai in Karlsruhe gewaltsam in die Wohnung einer Freundin seiner Frau eingedrungen war. Er habe das Kind in den Flur gezerrt und es mit acht Messerstichen so
schwer verletzt dass es vier Tage später im Krankenhaus starb. Sein Motiv war nach Überzeugung des Gerichts Rache. Seine Frau habe sich nach häuslicher Gewalt von ihm trennen wollen und deswegen mit ihrer Tochter bei der Freundin übernachtet. Daraufhin habe der 29-Jährige ihr durch die Tötung eines völlig unschuldigen Kindes größtmöglichen Schmerz zufügen wollen.
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