Tauchen in Grötzinger Baggersee wieder erlaubt
Die Taucher in Karlsruhe können erleichtert sein. Die Beschränkungen bei einem Baggersee in Grötzingen wurden vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für teilweise rechtswidrig erklärt.
Die Taucher in Karlsruhe können erleichtert sein. Die Beschränkungen bei einem Baggersee in Grötzingen wurden vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für teilweise rechtswidrig erklärt.
Die Vorsitzende eines Tauchsportvereins hatte geklagt. Sie wandte sich gegen die vom Gemeinderat Karlsruhe beschlossene Rechtsverordnung von Mai 2015. Wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mitteilte, komme die Begrenzung der Zahl der Taucher auf sechs pro Tag einem generellen Tauchverbot nahe und sei unverhältnismäßig. Ebenso rechtswidrig soll das Winter- und Nachttauchverbot sein. Wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mitteilte, sei unklar, warum das Tauchen beschränkt wurde. Generell sei das Tauchen ohnehin nur in einem 2 Hektar großen Bereich des insgesamt 35 Hektar großen Sees erlaubt. Auch was den Schutz der Wasservögel betreffe, würden Störungen durch Taucher weniger in Gewicht fallen als etwa Segler. Hier gebe es aber keine Beschränkung in Zahl und Zeit.
Bild: Shutterstock