«Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Altersbestimmung des Angeklagten geht die Kammer davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte», erklärte der Sprecher. Die als Jugendkammer fungierende 2. Strafkammer führe dazu allerdings noch weitere Ermittlungen durch. Nach der Registrierung beim Jugendamt Frankfurt am Main wurde das Alter des Angeklagten zum Tatzeitpunkt mit 15 Jahren angegeben. Ein Gutachten der Staatsanwaltschaft geht aber von einem Mindestalter von 17,5 Jahren und einem wahrscheinlichen Alter von etwa 20 Jahren aus.
Der mutmaßlich aus Afghanistan stammende Flüchtling hat den Ermittlungen zufolge am 27. Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt in Kandel ein Messer gezogen und sieben Mal auf das 15-jährige Mädchen eingestochen. Ein Stich in die Herzgegend war tödlich. Motiv für die Tat sollen übersteigerte Eifersucht und Rache gewesen sein. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Seit dem Tod der 15-Jährigen kommt es in Kandel immer wieder zu fremdenfeindlichen
Demonstrationen und Gegendemonstrationen. Auch für das kommende Wochenende gibt es wieder entsprechende Aufrufe.