Dabei erlitt die 86-Jährige so schwere Verletzungen, etwa im Bereich des Kopfes, dass sie starb. Die Richter verurteilten auch wegen Raubes mit Todesfolge und stellten eine «besondere Schwere der Schuld» fest. Beide Angeklagten waren vom Landgericht Landau bereits zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Allerdings hob der Bundesgerichtshof die Urteile teilweise auf. Die Karlsruher Richter hatten bemängelt, dass den Verurteilten nur zwei statt vier Merkmale des Mordtatbestands angelastet werden könnten. Sie verwiesen das Verfahren an das Landgericht Landau zurück. Dieses musste nun entscheiden, ob es sich tatsächlich um eine «besondere Schwere der Schuld» handelt, was der Vorsitzende Richter am Donnerstag so sah. So sei nicht nur die äußerst brutale Tat bei geringer Beute - sie betrug etwa 160 Euro - sowie die Vorgehensweise der Täter außergewöhnlich gewesen.
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