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Winterfahrverbot ist rechtswidrig

Sauschwänzlebahn hofft auf Winterbetrieb zum Jahresende

Nach einem Gerichtsurteil hoffen die Betreiber der Sauschwänzlebahn im Schwarzwald auf baldiges grünes Licht für den Winterbetrieb. Ein seit fünf Jahren geltendes Winterfahrverbot für die historische Eisenbahn bei Blumberg würde damit beendet.

Zugfahrten im Winter gab es bislang nur Ende 2013, danach wurden sie aus Gründen des Tierschutzes verboten. Es folgten jahrelange juristische Auseinandersetzungen. In Tunneln der Bahn hatten sich im Winter zuletzt mehr als 200 Mopsfledermäuse eingenistet. Für die vom Aussterben bedrohte Tierart ist es Angaben zufolge eines der größten Winterquartiere Deutschlands, Zugverkehr würde sie stören. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hat nun entschieden, dass dieses generelle Winterfahrverbot rechtswidrig ist. Das Urteil ist den Angaben zufolge bindend. Es kann nicht angefochten werden. Behörden müssen es nun umsetzen. Die Sauschwänzlebahn mit Sitz in Blumberg ist eine überregional bekannte Touristenattraktion. Nach Angaben der Betreiber befördert
sie jährlich bis zu 120 000 Passagiere.

Foto: Symbild Shutterstock