Zugfahrten im Winter gab es bislang nur Ende 2013, danach wurden sie aus Gründen des Tierschutzes verboten. Es folgten jahrelange juristische Auseinandersetzungen. In Tunneln der Bahn hatten sich im Winter zuletzt mehr als 200 Mopsfledermäuse eingenistet. Für die vom Aussterben bedrohte Tierart ist es Angaben zufolge eines der größten Winterquartiere Deutschlands, Zugverkehr würde sie stören. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hat nun entschieden, dass dieses generelle Winterfahrverbot rechtswidrig ist. Das Urteil ist den Angaben zufolge bindend. Es kann nicht angefochten werden. Behörden müssen es nun umsetzen. Die Sauschwänzlebahn mit Sitz in Blumberg ist eine überregional bekannte Touristenattraktion. Nach Angaben der Betreiber befördert
sie jährlich bis zu 120 000 Passagiere.
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