Da der Gefahrguttransport weder mit einer Warntafel noch mit einem Gefahrzettel gekennzeichnet war, missachtete der 49-jährige Fahrer deutlich die erforderlichen Gefahrgutvorschriften. Die Freimengengrenze beim Transport von Gefahrgut der Klasse 1.1 liegt bei 50 kg. Auch über die Ladungssicherung hatte sich der Fahrer des Klein-Lkws offenbar wenig Gedanken gemacht - so wurde auf eine Sicherung nach vorne nahezu komplett verzichtet. Die Weiterfahrt mit dem Klein-Lkw wurde zunächst untersagt. Der Fahrer muss nun mit einer Anzeige rechnen.
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