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Mieter können nicht einfach so aus dem Haus geworfen werden

St. Blasien: BGH watscht Investor

Ein Investor hat in St. Blasien im Hochschwarzwald ein Wohnhaus gekauft und den Mietern gekündigt. Doch das geht nicht so einfach, sagt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Dieser hat strenge Anforderungen für eine Wohnungskündigung aus wirtschaftlichen Gründen aufgestellt. «Das ist kein Selbstläufer», hieß es bei der Urteilsverkündung. Eine Kündigung sei nur zulässig, wenn dem Eigentümer
andernfalls ein erheblicher Nachteil entstünde und diesen dürfe er «nicht nur pauschal, plakativ benennen». Der Investor begründete die Kündigung damit,  das Gebäude abreißen zu wollen, um das Modegeschäft einer Schwestergesellschaft im Nachbarhaus - das auch ihm gehört - zu vergrößern. Die Vorinstanz hatte dagegen nichts einzuwenden. Für den Laden sei die Erweiterung eine Existenzfrage. Der BGH kritisierte nun, dass das
Landgericht «tatsächliche Umstände, die eine solche Beurteilung tragen, nicht ansatzweise festgestellt» habe. Zudem müsse es bei einer Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen um Nachteile des Vermieters selbst gehen, nicht um solche einer Schwestergesellschaft.