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Beamte haben sich korrekt verhalten

Nach den Polizeischüsse in Emmendingen: Beschwerde wurde abgelehnt

Nach den tödlichen Polizeischüssen auf einen psychisch Kranken in Emmendingen hat die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe den Fall endgültig zu den Akten gelegt.

Die Generalstaatsanwaltschaft habe eine Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen zurückgewiesen, teilte die Staatsanwaltschaft Freiburg mit. Das Ende des Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beamte sei damit  rechtskräftig. Der Einsatz der Schusswaffe sei in der konkreten Situation gerechtfertigt gewesen. Die Polizisten treffe keine Schuld am tragischen Tod des Patienten. Der 61 Jahre alte Bewohner einer Reha-Einrichtung war am 4. Mai von drei Schüssen eines Polizisten getroffen worden und gestorben. Der Beamte hatte seinem Kollegen helfen wollen, als der Kranke sich mit dem Messer auf diesen zubewegte. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen Anfang September eingestellt. Der Reha-Leiter hatte bezweifelt, dass die Schüsse gerechtfertigt waren und gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens Beschwerde eingelegt - jedoch ohne Erfolg.