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"Kein Handlungsbedarf"

Gefahrgutunfälle in Efringen-Kirchen: Antwort vom Eisenbahn-Bundesamt

Das Eisenbahn-Bundesamt sieht offenbar keinen Handlungsbedarf, was die Gefahrgutsituation in Efringen-Kirchen angeht.

Das teilte die Parlamentarische Staatssekretärin und SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter mit. Die Gefahr eines Zwischenfalls ist sehr real, sagt sie. Es sei wichtig, dass man die berechtigten Sorgen der Anwohner ernst nimmt und dass das Bundesland und die Behörden des Bundes ihrer Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung gerecht werden. Das Eisenbahn-Bundesamt sollte über derartige Abstellungen automatisch informiert werden. Vor dem Hintergrund des aktuellen Zwischenfalls am 26. Juni, als ein Gefahrstoffalarm mit Feuerwehr- und Polizeieinsatz ausgelöst wurde, weil am Rangierbahnhof Basel Bad am Kesselwagen eines Güterzuges ein leichtentzündliches Methanol-Toluol-Gemisch auslief, hatte sich Rita Schwarzelühr-Sutter im Juli an das Eisenbahn-Bundesamt in Bonn gewandt. Dieses ist für die Überwachung der Ordnung für die internationale Eisenbahnförderung gefährlicher Güter zuständig.
 
Das Eisenbahn-Bundesamt habe den Bahnhof Efringen-Kirchen im Rahmen der Gefahrgutkontrollen seit Juli 2017 in unregelmäßigen Abständen verstärkt angefahren, hieß es in einem Antwortschreiben an die Abgeordnete. Bisher seien jedoch bei den durchgeführten Kontrollen keine abgestellten Züge in den Überholgleisen des genannten Bahnhofs festgestellt worden und dem Eisenbahn-Bundesamt seien im Jahr 2018 keine Ereignisse mit Gefahrgut bekannt geworden.
 
Ihr sei bewusst, dass Gefahrgüter auf der Schiene transportiert und gegebenenfalls zwischengelagert werden müssen, so die Abgeordnete. Es erschließe sich jedoch nicht, warum dafür ausgerechnet Bahnhöfe ausgewählt werden, die nur einseitig gut beleuchtet und jederzeit der Öffentlichkeit zugänglich sind und sich zudem in unmittelbarer Nähe zu einem dichtbesiedelten Wohngebiet befinden – wie es in Efringen-Kirchen der Fall sei.
 
Die Abstellung von Güterzügen auf sogenannten Unterwegsbahnhöfen wie Efringen-Kirchen geschehe laut Eisenbahn-Bundesamt in der Regel nur dann, wenn aufgrund von Störungen oder großem Güteraufkommen die Weiterfahrt z.B. durch die Schweiz vorübergehend verweigert werde und die Aufnahmekapazitäten in den Bahnhöfen Basel Bad Rangierbahnhof oder auch Basel RB erschöpft seien. Nur dann käme es ungeplant und zeitweise zur vorübergehenden Ausstellung von Güterzügen in zur Verfügung stehenden Überholgleisen.
 
Die Verantwortung für die Sicherung von abgestellten Zügen hätten außerdem die beteiligten Eisenbahnunternehmen. Ein verkehrsbedingter Aufenthalt von Güterzügen auf Unterwegsbahnhöfen müsse weder von der Infrastrukturbetreiberin, der DB Netz AG, noch von dem am Transport beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen an die Überwachungsbehörde gemeldet werden. Eine rechtliche Möglichkeit, beförderungsbedingte Aufenthalte in bestimmten Gleisen oder Bahnhöfen zu versagen, sei nicht gegeben und auch nicht sachgerecht.