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Sie will die Sicherheitsverwahrung für den verurteilten Spanier

Missbrauchsprozess Staufen: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Im Staufener Missbrauchsprozess hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Spaniers eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft will damit erreichen, dass der 33-jährige nach Ende seiner Haftstrafe in Sicherheitsverwahrung kommt. Das Landgericht Freiburg hatte den Mann am Montag vergangener Woche zu zehn Jahren Haft und 18 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.  Der 33-Jährige hatte zugegeben, den heute Zehnjährigen mehrmals vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten neben zwölf Jahren Haft auch Sicherungsverwahrung gefordert. Die Mutter des Jungen und deren Lebensgefährte hatten zuvor gestanden, den damals in Staufen bei Freiburg lebenden Jungen mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Die beiden Haupttäter sowie sechs Freier, darunter der Spanier, waren daraufhin jeweils zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Mutter wurde zu 12 einhalb Jahren Haft, ihr Lebensgefährte zu 12 Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.