Viele machen dies aber auf mehreren Kanälen aus Verunsicherung, dass sie nicht ankommen. Das erschwere die Arbeit erheblich, teilte der Operative Service Freiburg mit.
Deshalb bittet er die Betriebe, die Anträge nur auf einem Kanal einzureichen- entweder per Online (eServices), per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg.
Der Operative Service Freiburg bearbeitet die Anzeigen von Kurzarbeit für Betriebe im Zuständigkeitsbereich der Agenturen für Arbeit Freiburg, Lörrach, Offenburg und Rottweil – Villingen-Schwenningen.