Neben dem Standesbeamten sind nur das Brautpaar und zwei weitere Begleitpersonen zugelassen. Das Standesamt empfiehlt, soweit möglich, die Trauung auf einen späteren Zeitpunkt zu schieben.
In Ortschaften bleibt das örtliche Standesamt zuständig
Für die acht Freiburger Ortschaften sind weiterhin die jeweiligen örtlichen Standesämter zuständig. Die Rathäuser in den Ortschaften sind zwar geschlossen. Die Kontaktdaten der jeweiligen Ortsverwaltung stehen aber unter www.freiburg.de > Rathaus und Service > Ortschaften.
Bestattungen mit begrenzter Personenzahl
Bestattungen im engsten Familienkreis mit maximal zehn Personen sind im Freien zugelassen.
Der Bestattungsdienst der Stadt Freiburg ist weiterhin rund um die Uhr unter Tel. 0761/27 30 44 zu erreichen. Aufgrund der aktuellen Lage kann es zu Wartezeiten kommen.