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Klare Vorgaben auch für Menschen in Quarantäne

Wohin mit dem Abfall von Corona infizierten?

Auch die Ausbreitung des Corona-Virus werden immer mehr Menschen infiziert oder befinden sich in häuslicher Quarantäne. Sie dürfen das Haus nicht verlassen, ihr Müll jedoch schon. Aber wohin damit?

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat jetzt zur Frage der Müllentsorgung klare Anweisung zur Entsorgung von Haushaltsmüll gegeben.

Abfälle aus privaten Haushalten in denen Corona infizierte Personen leben oder in denen Personen leben, die in Quarantäne sind sowie aus vergleichbaren Anfallstellen (z.B. Hausarztpraxen) sind über die Restmülltonne zu entsorgen. Das bedeutet, dass diese Personen keinen Müll in der Biomülltonne oder im Gelben Sack entsorgen sollen!

Alle übrigen Haushalte entsorgen weiter wie bisher und sortieren ihren Müll, um die Entsorgungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig zu belasten.

Um sowohl bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne, als auch bei Dritten, wie Müllwerkern, eine Gefährdung möglichst auszuschließen, sollten bestimmte Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt werden:
- Spitze oder scharfe Gegenstände (z. B. Spritzen und Skalpelle) müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden.
- Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sind mit ausreichend saugfähigem Material in Verbindung zu bringen, um die Tropffreiheit zu gewährleisten. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.
- Die kontaminierten Abfälle sind in stabilen Müllsäcken zu sammeln, die nach Befüllung mit dem Abfall beispielsweise durch Verknoten fest zu verschließen sind.
- Die Müllsäcke sind direkt in die Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Abfalltonnen oder Container bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (zum Beispiel im Keller).

Unter Beachtung der genannten Vorsichtsmaßnahmen sind nachfolgende Abfälle aus positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen über die Restmülltonne zu entsorgen:
- Wertstoffe, Verpackungen und häusliche Bioabfälle (beispielsweise Küchenabfälle),
- Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase im Zuge der Husten- und Nies-Etikette verwendet wurden,
- Taschentücher, Aufwischtücher,
- Einwegwäsche und Hygieneartikel (zum Beispiel Windeln),
- Schutzkleidung
- Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen.
 
. Bürgerinnen und Bürger können sich bei konkreten Fragen zur Entsorgung an die Abfallwirtschaft Breisgau-Hochschwarzwald wenden, entweder per Mail an [email protected] oder telefonisch unter: 0761 2187 9707.