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Maskenpflicht auf Lörracher Wochenmärkten

Seit Montag müssen wir in Bus und Bahn und auch beim Einkaufen in Geschäften Schutzmasken tragen - ab morgen herrscht auch den Lörracher Wochenmärkten Maskenpflicht.

Ausgenommen sind nur Kinder unter sechs Jahren und Menschen, für die das aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist. Marktbeschicker müssen keine Maske tragen, wenn sie am Stand einen Schutz zu den Kunden haben, z.B. eine Trennvorrsichtung aus Plexiglas.

Die Regelung gilt vorerst bis 15. Juni.