Deswegen ist es verboten, die Waldfläche auf der Gemarkung Präg zu besuchen. Es ist erst wieder möglich, wenn die Straße für den öffentlichen Verkehr wieder freigegeben wird.
Sowohl das Betreten und Befahren der Waldwege, als auch das Betreten der Fläche abseits der Wege ist in dem Sperrgebiet nicht gestattet.
Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro rechnen.
Der detaillierte Wortlaut der Polizeiverordnung samt Karte ist unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen zu finden.