Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
29.000 Schweizer Franken nicht angemeldet

Bad Krozingen: Mann schmuggelt Bargeld im Hosenschritt

Das Hauptzollamt Lörrach führte am 15. Juni eine Kontrolle in einem ICE aus Zürich durch. Dabei fiel den Beamten ein sichtlich nervöser Mann auf.

Der 55-Jährige gab an, seine Freundin in der Schweiz besucht zu haben und keine anmeldepflichtigen Waren bei sich zu haben.

Auf eingehendere Frage nach Barmitteln schwieg sich der Mann, sichtlich nervöser werdend, schließlich ganz aus.

Ein anschließendes leichtes Abtasten der Bekleidung des Mannes führte einen im Hosenschritt versteckten Bankumschlag zu Tage.

In dem Umschlag befanden sich 29.000 Schweizer Franken, umgerechnet mehr als 27.000 Euro.
 
Der Mann gab zunächst an, dass es sich um das Geld der Freundin handle. Schließlich gab er doch zu, dass es sein Geld war.

Wegen der unterlassenen Anmeldung wurde gegen den Mann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Da sich der Betroffene bisher nichts zu Schulden hatte kommen lassen, durfte er mit dem Geld seine Reise fortsetzen. Den Ausgang des Bußgeldverfahrens muss er noch abwarten.

Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Staat müssen mitgeführtes Bargeld und Wertpapiere im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei der zuständigen Zollstelle schriftlich angemeldet werden. Gleichgestellte Zahlungsmittel, wie z.B. Sparbücher, Edelmetalle und Edelsteine oder elektronisches Geld, im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr müssen bei der Einreise nach Deutschland bei Kontrollen des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden