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Quarantänepflicht bei Urlaub in Risikogebiet

Stadt Freiburg appelliert an Reiserückkehrer

Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen weist die Stadt Freiburg Reiserückkehrer auf die 14-tägige Quarantänepflicht hin.

Sie gilt für alle Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise auch nur zeitweise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Dazu zählen zur Zeit unter anderem die USA, weite Teile von Lateinamerika, Asien und Afrika, aber auch Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Albanien; Spanien und weite Teile der Türkei.

Die aus einem Risikogebiet eingereisten Personen sind verpflichtet umgehend das Amt für öffentliche Ordnung zu kontaktieren. Die Behörde benötigt die Angaben der eingereisten Personen (Vorname, Name, Anschrift, eventuell den davon abweichenden Aufenthaltsort), das Einreisedatum sowie eine Telefonnummer. Die betroffenen Personen sollen sich am besten per E-Mail an [email protected] wenden.

Während der Quarantänezeit darf man sich nur daheim aufhalten und keinen Besuch empfangen.

Die Quarantänepflicht entfällt für Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt worden ist. Das Testergebnis darf bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht älter als 48 Stunden sein. Das ärztliche Zeugnis ist für mindestens 14 Tage nach der Einreise aufzubewahren.

Die Stadtverwaltung appelliert an die Bürger, Reisen in Risikogebiete zu überdenken. Weil die Infektionszahlen sich ständig ändern, wird die Liste der Risikogebiete laufend angepasst. Deshalb rät das Amt für öffentliche Ordnung bei einer Reise ins Ausland dringend dazu, sich nicht nur vor der Reise, sondern auch auf der Rückreise über die aktuellen Bestimmungen im Internet zu informieren.