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Teilnahmebedingungen "DIE 10.000 EURO HITS"

Teilnahmebedingungen "RADIO REGENBOGEN – DIE 10.000 EURO HITS"

1. Veranstalter des Gewinnspiels
im Auftrag von RADIO REGENBOGEN ist die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG, Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695
(Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt) 
Name des Gewinnspiels: „RADIO REGENBOGEN – DIE 10.000 Euro Hits“

 

2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit Absender einer WhatsApp-Nachricht mit dem Inhalt „Beste Musik“ an die 08000 – 34 35 36 erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.
 
3. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).
 
4. Gewinnspieldauer 
Registrierungszeitraum: 13.10.2025 bis 19.11.2025
Aktionszeitraum: 13.10.2025 bis 20.11.2025 (Spieltage jeweils Montag bis Freitag, zwischen 5 und 20 Uhr).
Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen, sowie die Spielzeiten zu ändern.  Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.

 

5. Ablauf des Gewinnspiels 
Im Aktionszeitraum verstecken sich mehrfach die „10.000 Euro Hits“ im Programm von RADIO REGENBOGEN.

 

Im Oktober sind dies Alex Warren mit „Ordinary“ sowie Lykee Li mit „I follow rivers“. Die beiden Hits für November werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

 

Läuft im Oktober einer der oben genannten Hits in voller Länge, können sich die Teilnehmer registrieren, indem sie eine WhatsApp mit dem Inhalt „Beste Musik“ an die 08000 – 34 35 36 schicken. Sobald der Song startet, haben die Teilnehmer 15 Minuten Zeit, um die WhatsApp-Nachricht zu schicken. Es gilt die Zeit, wenn der Hit bei RADIO REGENBOGEN über UKW bzw. DAB+ startet.

 

Ermittlung Gewinner
Am Folgetag (bzw. nach einer Teilnahme am Freitag am jeweils darauffolgenden Montag) wird aus allen Teilnehmern des Vortags, die sich im richtigen Zeitraum per WhatsApp gemeldet haben, jeweils ein Teilnehmer ausgelost. Dieser wird zwischen 6 und 8 Uhr von einem RADIO REGENBOGEN-Moderator aus dem Studio zurückgerufen. Bestätigt der angerufene Teilnehmer, dass er einen der „10.000 Euro Hits“ am Vortag bei RADIO REGENBOGEN gehört hat, wird er zum Gewinner der aktuellen Runde.

Hat der Teilnehmer einen der beiden 10.000 Euro Hits gehört, gewinnt er 1000 Euro. Hat er beide Hits direkt hintereinander im Programm von RADIO REGENBOGEN gehört, gewinnt er 10.000 Euro.

Ist der Teilnehmer telefonisch nicht erreichbar, entfällt der Gewinnanspruch. Es wird ein neuer Teilnehmer ausgelost und der oben genannte Vorgang wiederholt sich.

 

Nach Beendigung der aktuellen Runde wird der Lostopf geleert und es ist eine erneute Anmeldung für die nächste Spielrunde notwendig.

 

6.   Gewinn
Hat der ausgeloste Teilnehmer die WhatsApp geschickt, als einer der oben genannten Hits in voller Länge im Radio lief, beträgt der Gewinn 1000 Euro.

 

Hat der ausgeloste Teilnehmer die WhatsApp geschickt, als beide „10.000 Euro“-Hits direkt hintereinander in voller Länge im Radio liefen, beträgt der Gewinn 10.000 Euro.

7.   Gewinnausschüttung
Der Gewinner bekommt das Geld per Banküberweisung auf sein Konto. Die Überweisung kann nur auf ein deutsches Bankkonto erfolgen.

Der Veranstalter wird Gewinne nur an Personen ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Ausschüttung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Ausschüttung nicht vorliegen. Der Veranstalter schüttet Gewinne nicht an Minderjährige aus.

Jeder Teilnehmer kann nur einmal im Aktionszeitraum bei den „10.000 Euro Hits “ gewinnen.

8.   Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren:  Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.
 
9.   Einverständniserklärung
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von RADIO REGENBOGEN auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum im Programm von RADIO REGENBOGEN gesendet.
 
Aufzeichnung von Gesprächen
Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.
 
Veröffentlichung von Gewinnern
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts -  online auf der Aktionsseite auf www.regenbogen.de oder auf den Social Media Seiten von RADIO REGENBOGEN bekannt gegeben werden.

Bei allen Gewinnen behält sich der Veranstalter vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm von RADIO REGENBOGEN, auf www.regenbogen.de, sowie den Social Media-Seiten von RADIO REGENBOGEN in Wort und/ oder Bild zu berichten.

Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen.
 

10. Datenschutzhinweise 
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).

Der Veranstalter nimmt den Umgang mit personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können in unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnommen werden: https://www.regenbogen.de/rechtliches/datenschutz-gewinnspiele
 
11. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
 
12. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
 
13. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.
 
14. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
 
Mannheim, im Oktober 2025