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Teilnahmebedingungen "Festivaltickets mit dem Glücks-Code"

Teilnahmebedingungen "Sichere dir Festivaltickets mit dem Glückscode"

Teilnahmebedingungen "RADIO REGENBOGEN – Glückscode"

1. Veranstalter der Aktion
im Auftrag von RADIO REGENBOGEN ist die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG, Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695
(Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt) 
Name der Aktion: „RADIO REGENBOGEN – Glückscode“ (Nachfolgend „Frühstücksbonus“ genannt)

2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit Ausfüllen des Teilnahmeformulars erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.
 
3. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG), sowie Mitarbeiter von Partner der Aktion.

Partner der Aktion ist XXX

4. Aktionsdauer
Aktionszeitraum: 01.07.2026 bis 31.08.2026
Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen. Dies wird rechtzeitig auf www.regenbogen.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.

 

5. Ablauf Glückscode 
Im Aktionszeitraum gibt es Promotion-Aktionen – Promoter werden ausgestattet mit einem Rucksack, der auf dem Rück ein Banner mit dem Aktions-QR-Code hat. Der Code führt zu einer exklusiven Aktionsseite auf regenbogen.de. Wer Tickets für das Glücksgefühle-Festival 2026 gewinnen möchte, registriert sich mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und der eigenen Telefonnummer bis 23. August 2026 auf der Aktionsseite.

 

Sämtliche Registrierungen landen in einem Lostopf.

 

Ermittlung Gewinner

Unter allen Registrierungen werden am 24. August 2026 fünf (5) Teilnehmende ausgelost und über den Gewinn informiert.

 

Sind Teilnehmende nicht erreichbar, werden neue Teilnehmende ausgelost und der o.g. Vorgang beginnt von vorne.

6.   Gewinn
Die Gewinner erhalten jeweils 2 E-Tickets für das Glücksgefühle-Festival vom 03. – 06.09.2026.

7   Gewinnausschüttung
Die Gewinner bekommen die Tickets in Form von E-Tickets via E-Mail übersendet.

Der Veranstalter wird Tickets nur an Personen ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Ausschüttung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Ausschüttung nicht vorliegen. Der Veranstalter schüttet Gewinne nicht an Minderjährige aus.

8.   Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren:  Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.

9.   Einverständniserklärung
Veröffentlichung von Gewinnern
Der Veranstalter behält sich vor, die Gewinner - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite
www.regenbogen.de und/ oder auf dem Social Media-Seiten von RADIO REGENBOGEN bekannt zu geben.

Bei allen Gewinnen behält sich der Veranstalter vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm von RADIO REGENBOGEN, sowie auf www.regenbogen.de, sowie auf den Social Media Seiten von RADIO REGENBOGEN und den Seiten des o.g. Partners in Wort und/ oder Bild zu berichten.

Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen.

 
10. Datenschutzhinweise 
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).

Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter https://www.regenbogen.de/rechtliches/datenschutz-gewinnspiele einsehen können.

 
11. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.

12. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.

13. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.

14. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
 
Mannheim, im Juli 2026.