Teilnahmebedingungen "RADIO REGENBOGEN – DEAL DES JAHRES"
Teilnahmebedingungen "RADIO REGENBOGEN – DEAL DES JAHRES"
Teilnahmebedingungen "RADIO REGENBOGEN – DEAL DES JAHRES"
1. Veranstalter der Aktion
im Auftrag von RADIO REGENBOGEN ist die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG, Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695
(Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt)
Name der Aktion: „RADIO REGENBOGEN – DEAL DES JAHRES“ (Nachfolgend „Deal“ bzw. „Deal des Jahres“ genannt)
2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit Ausfüllen des Teilnahmeformulars erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden. Bei Teilnahme per WhatsApp muss das Einverständnis telefonisch bestätigt werden.
3. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG), sowie Mitarbeiter von Partner der Aktion.
Partner der Aktion ist die VIVA Cruises GmbH, Heerdter Sandberg 30 in 40549 Düsseldorf
4. Aktionsdauer
Registrierungszeitraum: 02.01.2026 bis 13.02.2026
Aktionszeitraum: 12.01.2026 bis 13.02.2026
Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.
5. Ablauf des Deals der Woche
Jede Woche gibt es einen neuen „Deal des Jahres“.
Wer diesen Deal eingehen möchte, registriert sich mit Vor- und Nachnamen, Wohnort und der eigenen Telefonnummer per WhatsApp über die 08000 – 34 35 36 bzw. über ein Teilnahmeformular auf regenbogen.de.
Sämtliche Registrierungen landen in einem Lostopf.
Ermittlung Gewinner
Unter allen Registrierungen werden mehrmals täglich Teilnehmer ausgelost und im Radio genannt. Die Nennungen erfolgen von Montag bis Freitag jeweils morgens um kurz nach 7, sowie um kurz nach 8 Uhr.
Wer seinen Namen im Radio hört, meldet sich innerhalb von drei Hits unter der kostenlosen Nummer: 08000 – 34 35 36. Es zählt die Zeit, während die Hits über die UKW- bzw. die DAB+-Frequenzen von RADIO REGENBOGEN zu hören sind.
Meldet sich der genannte Teilnehmer rechtzeitig und beantwortet die Frage, ob er den aktuellen „Deal“ eingehen möchte, mit Ja, bekommt er diesen Deal und wird zum Gewinner der aktuellen Spielrunde. Meldet sich der genannte Teilnehmer nicht rechtzeitig innerhalb des oben genannten Zeitraums, verfällt sein Anspruch auf den „Deal des Jahres“.
6. Gewinn
Folgender Deal ist in Woche 1 (12. – 16.01.) geplant:
Das neue iPhone 17 für nur 20,26 Euro
Folgender Deal in Woche 2 (19. – 23.01.):
Wellness-Flusskreuzfahrt mit VIVA Cruises für nur 20,26 Euro
Folgender Deal in Woche 3 (26. – 30.01.)
Der neue Dyson Airwrap Co-anda2x Multi-Haarstyler für nur 20,26 Euro
Folgender Deal in Woche Woche 4 (02. – 06.02.)
2 Jahreskarten für den Europa-Park (Silver Pass) für nur 20,26 Euro
7.1 Gewinnausschüttung Woche 1, 3 und 4
Die Gewinne in Woche 1, 3 und 4 sind symbolisch. Der Veranstalter garantiert keine Verfügbarkeit des gewünschten Deals. Der Gewinner bekommt tatsächlich den jeweiligen „Deal des Jahres“ per Banküberweisung auf sein Konto. Der Gewinnbetrag entspricht dabei dem aktuellen Preis beim Erstellen dieser Teilnahmebedingungen abzüglich des „Deal des Jahres“-Preises in Höhe von 20,26 Euro. Der Gewinner kann sich mit dem gewonnenen Geld – nach Verfügbarkeit - selbst den jeweiligen Deal kaufen und zahlt 20,26 Euro aus eigener Tasche.
Beim iPhone 17 (laut apple.de vom 22.12.2025 kostet die Version mit 256 GB Speicher 949 Euro) bekommt der Gewinner 928,74 Euro überwiesen.
Beim Dyson Airwrap (laut dyson.de vom 22.12.2025 kostet der Co-Anda2x Multi-Haarstyler und -trockner 649 Euro) bekommt der Gewinner 628,74 Euro überwiesen.
Bei den Jahreskarten für den Europa-Park (laut europapark.de vom 22.12.2025 kosten 2 Silver Pässe für Erwachsene 590 Euro) bekommt der Gewinner 569,74 Euro überwiesen.
Die Überweisung kann nur auf ein deutsches Bankkonto erfolgen.
7.2 Gewinnausschüttung Woche 2
Der Gewinner erhält einen Reise-Gutschein für je 2 Personen für die Route „Zwischen Metropolen und Wellness“ mit vier Nächten an Board der VIVA ONE in einer Zwei-Bett-Kabine auf dem Diamant-Deck. Weitere Details zur Reise unter folgendem Link: https://www.viva-cruises.com/reise/zwischen-metropolen-und-wellness
Der Gewinner kann - nach Verfügbarkeit - den Reisetermin zwischen dem 21.01. und 30.03.2026 frei wählen.
Der Gewinner hat zudem die Möglichkeit, freiwillig eine Spende in Höhe von 20,26 Euro an die Charity-Aktion „Kinder unterm Regenbogen“ zu leisten. Die Spende ist ausdrücklich freiwillig und keine Voraussetzung für den Erhalt des Reise-Gutscheins. Eine Spende hat keinen Einfluss auf die Gewinnchance.
Eine Bar-Auszahlung des Reise-Gutscheins ist ausgeschlossen. Sollte der Gewinner keine Reise im oben genannten Zeitraum angetreten werden, verfällt der Gewinn.
7.3 Gewinnausschüttung Voraussetzungen
Der Veranstalter wird Gewinne nur an Personen ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Ausschüttung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Ausschüttung nicht vorliegen. Der Veranstalter schüttet Gewinne nicht an Minderjährige aus.
Jeder Teilnehmer kann nur einmal im Aktionszeitraum einen „Deal des Jahres“ gewinnen.
8. Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren: Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.
9. Einverständniserklärung
Foto/Bild
Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter Fotos im Rahmen oder in Folge des Gewinnspiels bzw. zur Berichterstattung über dieses Gewinnspiel zu verwenden (auf www.regenbogen.de und/ oder auf den Social Media Seiten von RADIO REGENBOGEN). Insofern überträgt der Teilnehmer die mit dem Foto verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter und sichert zu, sämtliche notwendige Rechte, auch vom Urheber (dem Fotografen) des Bildes und von evtl. abgebildeten Personen/Gegenständen innezuhaben. Der Veranstalter nimmt die Übertragung hiermit an.
Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder von dem Teilnehmer noch von den auf den ggfs. auf dem Foto zu erkennenden Personen begründet.
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von RADIO REGENBOGEN auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum im Programm von RADIO REGENBOGEN gesendet.
Aufzeichnung von Gesprächen
Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.
Veröffentlichung von Gewinnern
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite www.regenbogen.de und/ oder auf dem Social Media-Seiten von RADIO REGENBOGEN bekannt gegeben werden.
Bei allen Gewinnen behält sich der Veranstalter vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm von RADIO REGENBOGEN, sowie auf www.regenbogen.de, sowie auf den Social Media Seiten von RADIO REGENBOGEN in Wort und/ oder Bild zu berichten.
Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen.
10. Datenschutzhinweise
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).
Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter https://www.regenbogen.de/rechtliches/datenschutz-gewinnspiele einsehen können.
Für die Gewinnabwicklung der Wellness-Flusskreuzfahrt werden die Daten der Gewinner an den Partner VIVA Cruises weitergegeben.
11. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
12. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
13. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.
14. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
Mannheim, im Dezember 2025.