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Teilnahmebedingungen "RADIO REGENBOGEN Freitankwochen"

Teilnahmebedingungen "RADIO REGENBOGEN Freitankwochen"

Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG Dudenstraße 12-26 68167 Mannheim Amtsgericht Mannheim, HRA 709695 USt-IdNr. DE338299238 („der Veranstalter“ oder „wir“)

Name des Gewinnspiels: Die Radio Regenbogen Freitank-Wochen

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere durch den Anruf nach Ausstrahlung des im Programm eingesetzten SFX „Tankkarte wird aufgeladen“, erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.

2. Teilnahmeberechtigte Personen

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).

3. Gewinnspieldauer

Gewinnspielzeitraum: ab 18.09.2026 bis auf Weiteres

Wir behalten uns vor, den Zeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dies wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.

4. Ablauf des Gewinnspiels

Ermittlung der Gewinner

Im Gewinnspielzeitraum wird von Montag bis Freitag zweimal täglich jeweils eine Spielrunde durchgeführt: einmal morgens zwischen 6 und 9 sowie einmal nachmittags zwischen 14 und 18 Uhr. Die Morgenspielrunde findet garantiert vor 9 Uhr statt, die Nachmittagsspielrunde garantiert vor 18 Uhr.

Der Start einer Spielrunde wird im laufenden Programm durch das SFX „Tankkarte wird aufgeladen“ angekündigt. Sobald dieses SFX ausgestrahlt wird, können Hörer telefonisch am Gewinnspiel teilnehmen.

Unter den Anrufern wird pro Spielrunde ein Gewinner ermittelt. Der Gewinner kann anschließend im Programm genannt oder in einem Gewinnergespräch im Radio ausgestrahlt werden.

Zusätzliche Gewinnchance in der Radio Regenbogen App
Teilnehmende, die im Aktionszeitraum zusätzlich in der Radio Regenbogen App an der Aktion teilnehmen bzw. die dort vorgesehene Aktion aktivieren, nehmen neben der regulären Teilnahme an einer gesonderten Zusatzverlosung teil.
Die reguläre Teilnahme an der „500 Euro Tankaktion“ ist auch ohne App möglich. Die Zusatzchance über die App ist freiwillig und ergänzt die reguläre Teilnahme.

5. Gewinn

Der Gewinn beträgt pro Spielrunde 500 Euro.

Der Gewinn wird aus programmlichen Gründen on air als „500-Euro-Tankkarte“ bezeichnet. Die Gewinnauszahlung erfolgt jedoch per Überweisung. Eine physische Tankkarte wird nicht ausgegeben.

Gewinnausschüttung

Der Veranstalter wird Gewinne nur an Personen auszahlen, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Auszahlung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung nicht vorliegen. Der Veranstalter zahlt Gewinne nicht an Minderjährige aus.

Eine Barauszahlung im Sinne einer Auszahlung in bar vor Ort sowie ein Umtausch des Gewinns sind nicht möglich.

6. Teilnahmeausschluss

Der Veranstalter ist berechtigt, Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren: Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.

7. Einverständniserklärung

Foto/Bild

Bei Übermittlung von Fotos/Bildern: Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter, ein eingesandtes Foto im Rahmen oder in Folge des Gewinnspiels bzw. zur Berichterstattung über dieses Gewinnspiel zu verwenden, insbesondere auf www.regenbogen.de und/oder auf den Social-Media-Kanälen von Radio Regenbogen. Insofern überträgt der Teilnehmer die mit dem Foto verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter und sichert zu, sämtliche notwendige Rechte, auch vom Urheber (dem Fotografen) des Bildes und von eventuell abgebildeten Personen/Gegenständen, innezuhaben. Der Veranstalter nimmt die Übertragung hiermit an.

Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder von dem Teilnehmer noch von den gegebenenfalls auf dem Foto zu erkennenden Personen begründet.

Aufzeichnung und Ausstrahlung von Gesprächen

Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von Radio Regenbogen auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern können während und gegebenenfalls nach dem Gewinnspielzeitraum im Programm von Radio Regenbogen gesendet werden.

Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.

Veröffentlichung von Gewinnern

Die Gewinner können unter Angabe ihres Vornamens und des ersten Buchstabens des Nachnamens sowie des Wohnorts online auf www.regenbogen.de oder auf den Social-Media-Kanälen von Radio Regenbogen bekannt gegeben werden.

Bei allen Gewinnen behält sich der Veranstalter vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm von Radio Regenbogen sowie auf www.regenbogen.de in Wort und/oder Bild zu berichten.

Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen.

8. Besondere Datenschutzhinweise

Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogene Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).

Sofern wir das Gewinnspiel mit einem Kooperationspartner/Sponsor veranstalten und dieser den Gewinn direkt übermitteln soll, werden wir dem Kooperationspartner die Kontakt- bzw. Adressdaten des Gewinners mitteilen.

Der Kooperationspartner benötigt die Kontaktdaten ausschließlich für die Übermittlung des Gewinns.

Der Veranstalter nimmt den Umgang mit personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können den gesonderten Datenschutzhinweisen des Veranstalters auf www.regenbogen.de entnommen werden.

9. Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden, insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.

10. Haftung

Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z. B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.

11. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten, erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.

Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.

12. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung ausgeschlossen.

Mannheim, im September 2026