Teilnahmebedingungen "RADIO REGENBOGEN GOLDENES TICKET"
Teilnahmebedingungen "RADIO REGENBOGEN GOLDENES TICKET"
Teilnahmebedingungen "RADIO REGENBOGEN GOLDENES TICKET"
1. Veranstalter des Gewinnspiels
im Auftrag von RADIO REGENBOGEN ist die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG, Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695 (Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt) Name des Gewinnspiels: „RADIO REGENBOGEN GOLDENES TICKET“
2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der telefonischen Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.
3. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).
4. Gewinnspieldauer
Aktionszeitraum: 02.08. bis 25.08.2025.
Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen, sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.
5. Ablauf des Gewinnspiels
Im Aktionszeitraum verteilt RADIO REGENBOGEN bei diversen Konzerten in Baden-Württemberg kleine goldene Kärtchen. Jedes dieser Kärtchen hat einen individuellen Glückscode aufgedruckt, der nur einmal vergeben wird.
Die Verteilung erfolgt zufällig. Kein Konzertbesucher hat Anspruch auf ein goldenes Kärtchen.
Nach den Konzerten gibt es am Folgetag (bzw. bei Konzerten am Wochenende jeweils am folgenden Montag) die Chance mit dem Glückscode 500 Euro für das nächste Konzert-Erlebnis zu gewinnen. Gegen 07.10 Uhr wird im Programm von RADIO REGENBOGEN der Glückscode des Tages genannt. Stimmt dieser mit dem Glückscode auf dem goldenen Kärtchen überein, den der Teilnehmer beim Konzert bekommen hat, braucht er nur noch kostenlos anrufen: 08000 – 34 35 36.
Meldet sich der Teilnehmer am Tag der Bekanntgabe rechtzeitig vor 9 Uhr unter der oben genannten Nummer, wird er direkt ins Studio durchgestellt. Der jeweilige Moderator nimmt diesen Anruf entgegen und der Teilnehmer am Telefon wird zum Gewinner der aktuellen Spielrunde. Meldet sich bis 9 Uhr niemand, der Anspruch auf den Gewinn erhebt, verfällt der Anspruch auf einen Gewinn.
Bei den folgenden Konzerten werden die goldenen Kärtchen mit den Glückcodes verteilt:
SA 02.08. Johannes Oerding, Schwetzingen (Bekanntgabe des Glückscodes erfolgt am MO 04.08. gegen 07.10 Uhr).
DO 07.08. James Blunt, Schwetzingen (Bekanntgabe des Glückscodes erfolgt am FR 07.08. gegen 07.10 Uhr).
FR 22.08. Alvaro Soler, Bruchsal
SA 23.08. Fantastische 4, Ladenburg
SO 24.08. Rea Garvey & Clockclock, Bruchsal (Bekanntgabe eines Glückscodes für alle drei Konzerte erfolgt am MO 25.08. gegen 07.10 Uhr).
6. Gewinn
In jeder Spielrunde gibt es 500 Euro.
7. Gewinnausschüttung
Der Gewinner bekommt die 500 Euro per Banküberweisung auf sein Konto. Die Überweisung kann nur auf ein deutsches Bankkonto erfolgen. Der Veranstalter wird Gewinne nur an Personen ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Ausschüttung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Ausschüttung nicht vorliegen. Der Veranstalter schüttet Gewinne nicht an Minderjährige aus. Jeder Teilnehmer kann nur einmal im Aktionszeitraum bei der Aktion „RADIO REGENBOGEN GOLDENES TICKET“ gewinnen.
8. Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu
disqualifizieren: Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.
9. Einverständniserklärung
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von RADIO REGENBOGEN auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum bei RADIO REGENBOGEN gesendet. Aufzeichnung von Gesprächen Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats. Veröffentlichung von Gewinnern Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite auf www.regenbogen.de oder auf den Social Media Seiten von RADIO REGENBOGEN bekannt gegeben werden.
10. Datenschutzhinweise
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt). Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter https://www.regenbogen.de/rechtliches/datenschutz-gewinnspiele einsehen können.
11. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
12. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
13. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen. Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.
14. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
Mannheim, im Juli 2025