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BGH in Karlsruhe muss Urteil prüfen

Baden-Badener Schwimmlehrer legt Revision ein

Der pädophile Baden-Badener Schwimmlehrer hat Revision gegen sein Urteil eingelegt. Jetzt muss es der Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf Rechtsfehler überprüfen.

Das Landgericht Baden-Baden hatte den 34-jährigen wegen Kindesmissbrauchs zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Mann hatte rund 40 Schwimmschülerinnen sexuell missbraucht - unter anderem in Baden-Baden, Gernsbach und Kuppenheim. Die Opfer waren zwischen vier und zwölf Jahre alt. Insgesamt ging es um rund 130 Vorfälle. Sollte der BGH das Urteil aufheben, gibt es eine neue Verhandlung am Landgericht.