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Waffe an Münchner Amokläufer verkauft

Haftstrafe für Karlsruher Darknethändler

Das Landgericht Karlsruhe hat den Betreiber einer Darknet-Plattform zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Über die Plattform hatte der Münchner Amokläufer vom Juli 2016 seine Waffe gekauft

Das Landgericht Karlsruhe verurteilte den 31-Jährigen am Mittwoch unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Die auf Cyberkriminalität spezialisierte Staatsanwaltschaft Mannheim hatte eine Gesamtstrafe von neun Jahren und fünf Monaten gefordert. Die beiden Verteidiger des Angeklagten hatten auf eine konkrete Forderung zum Strafmaß verzichtet. Im Juli 2016 hatte ein 18-Jähriger am und im Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und sich selbst erschossen. Pistole und Munition hatte sich der 18-Jährige über das Darknet besorgt, einen verborgenen Bereich des Internets.

Der Staatsanwalt warf dem 31-Jährigen vor, er habe mit seiner Tätigkeit als Gründer und Administrator der im Darknet eingerichteten Plattform dem späteren Amokschützen den Waffenkauf erst ermöglicht. Sein Tatbeitrag liege in der Einrichtung und dem Betreiben der Plattform. Der 31-Jährige habe gewusst, welche Geschäfte die Nutzer abgewickelt hätten.