Die Staatsanwaltschaft Landau hat ihre gegen das Urteil der Großen Jugendkammer des Landgerichts Landau eingelegte Revision heute zurückgenommen. Nach eingehender Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe kam die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass das Urteil keine Rechtsfehler aufweist, die erfolgversprechend mit einer Revision geltend gemacht werden können.
Das Gericht hatte den vermutlich aus Afghanistan stammenden Flüchtling Abdul D. wegen Mordes und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er am 27. Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt in Kandel seine Ex-Freundin Mia erstochen. Als Motiv hatte die Staatsanwaltschaft Eifersucht und Rache angenommen.
Zweifel am Alter
Abdul D. gab sein Alter zunächst mit 15 Jahren an. Nach der Tat kamen Zweifel daran auf. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft kam zum Ergebnis, dass er zum Tatzeitpunkt mindestens 17 Jahre und 6 Monate alt, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre alt war. Es war der Kammer im Rahmen der Beweisaufnahme nicht möglich, mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen, dass der Angeklagte das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Demnach war er unter Anwendung des Zweifelsgrundsatzes als Jugendlicher anzusehen.