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Keine Versäumnisse im Vorfeld des Dreigfachmordes

Villingendorf: Ermittlungen gegen Polizisten und Behördenmitarbeitern eingestellt

Nach der Familientragödie in Villingendorf hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen vier Polizisten und zwei Mitarbeiter der Landratsämter Rottweil und Tuttlingen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ermittelt.

Für den Mord an seinem sechsjährigen Sohn und zwei weiteren Menschen in Villingendorf war der Täter im Sommer 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im Prozess zugegeben, Mitte September 2017 in Villingendorf bei Rottweil seinen Sohn, den neuen Verlobten seiner Ex-Partnerin sowie dessen Cousine erschossen zu haben. Den Polizisten wurde zur Last gelegt, vor der Bluttat entsprechende Schutzmaßnahmen unterlassen zu haben. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht hat laut Staatsanwaltschaft aber nicht vorgelegen. Die rechtlichen Voraussetzung für eine Inhaftierung des Mannes vor der Tat seien nicht gegeben gewesen. Auch bei zwei Mitarbeiterinnen der Jugendämter der Landratsämter in Rottweil und Tuttlingen sah die Anklagebehörde keine Mitverantwortung für die Tat.