Gaggenau: Mutmaßlicher Unfallfahrer legt Berufung ein
Der mutmaßlicher Unfallfahrer von Gaggenau legt Berufung gegen sein Urteil ein. Der Mann soll eine Frau und ihren Enkel im Juli 2018 in Gaggenau totgefahren haben.
Der mutmaßlicher Unfallfahrer von Gaggenau legt Berufung gegen sein Urteil ein. Der Mann soll eine Frau und ihren Enkel im Juli 2018 in Gaggenau totgefahren haben.
Weil er eine Frau und deren kleinen Enkelsohn totfuhr und danach Fahrerflucht beging, war der 48 Jahre alter Autofahrer zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Die Kammer des Amtsgerichts Rastatt befand ihn unter anderem der fahrlässigen Tötung für schuldig und verurteilte ihn zudem wegen Fahrerflucht und Trunkenheit am Steuer. Das Gericht ging mit dem Strafmaß zwei Monate über die Forderung der Anklagebehörde hinaus.
Der Angeklagte habe die 54 Jahre alte Frau und das sieben Monate alte Baby in Gaggenau bei Rastatt betrunken überfahren - ohne sich anschließend um die lebensgefährlich verletzten Opfer zu kümmern. Die beiden waren auf dem Gehweg unterwegs gewesen, wo die Oma das im Kinderwagen liegende Baby spazieren fuhr. Er bereue die Tat, könne sie aber leider nicht rückgängig machen, sagte der 48-Jährige zum Schluss des Prozesses. Oma und Enkel konnten nicht mehr gerettet werden. Die Frau starb unmittelbar nach dem fatalen Zusammenstoß im Juli vergangenen Jahres; der kleine Junge wenig später in einer Klinik.
Urteil hat keine Rechtskraft
Am letzten Tag der einwöchigen Rechtsmittelfrist hat der Anwalt des mutmaßlichen Täters nun Berufung eingelegt. Das Landgericht Baden-Baden wird den Fall nun übernehmen. Schon am Schlusstag des Verfahrens appellierte der Anwalt an den Richter über eine Bewährungsstrafe nachzudenken.