Die untere Forstbehörde hat deshalb die Nutzung der Feuerstellen an den eingerichteten Feuer- und Grillstellen in den Wäldern im Bereich der Städte und Gemeinden Malsch, Ettlingen, Rheinstetten, Stutensee, Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten, Graben-Neudorf, Bruchsal, Forst, Hambrücken, Philippsburg, Waghäusel, Ubstadt-Weiher, Bad Schönborn und Kronau mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf untersagt. Gleiches gilt für mitgebrachte Grills. Ebenso verweist das Forstamt auf das vom 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald. Das Rauch- und Grillverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt überwacht. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.