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Keine immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht für Gefahrstofflager

Verfahrensänderung für das US-Depot Germersheim

Nachdem im Kreisrechtsausschuss im November 2018 die Genehmigungspflicht des Gefahrstofflagers in Frage gestellt wurde, liegt nun eine juristische Begutachtung vor. Ergebnis: Es liegt keine immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht vor.

„Die Kreisverwaltung Germersheim hat damit die Verpflichtung, das laufende Genehmigungsverfahren zu beenden. Für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger werde ich mich selbstverständlich weiterhin einsetzen. Sie ist unabhängig von Zuständigkeiten zu gewährleisten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
2016 wurde ein Antrag zur Erweiterung des bestehenden Gefahrstofflagers im US-Depot Germersheim eingereicht. Dieser Antrag wurde wie vorangegangene Anträge durch die Kreisverwaltung bearbeitet. Im Zuge der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen sind das anhängige Genehmigungsverfahren sowie die beiden abgeschlossenen Verfahren verstärkt in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Im Ergebnis hat dies dazu geführt, dass auch die bestehenden Genehmigungen juristisch angegriffen und in der mündlichen Verhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss im November 2018 erstmalig durch Verfahrensbeteiligte die grundsätzliche Genehmigungspflicht in Frage gestellt wurde.  „Aufgrund der Bedeutsamkeit der Frage für das laufende sowie zukünftige Verfahren war eine abschließende juristische Klärung unumgänglich“, so Landrat Brechtel, „Um eine neutrale Beurteilung zu erhalten, haben wir externen juristischen Sachverstand eingeholt. Das Ergebnis ist, dass in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung Germersheim keine Genehmigung erteilt werden kann. Daher ist der Antrag abzulehnen.“
 
Nur noch Prüfung von SGD erforderlich

Da die Zuständigkeit für die baurechtliche Beurteilung militärischer Anlagen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) angesiedelt ist, wird das Vorhaben in deren Zuständigkeit geprüft und bearbeitet. „Ich möchte aber auch klar betonen, dass die Gaststreitkräfte die materielle Verpflichtung haben, den Rechtsrahmen des Gastlandes einzuhalten, und dies unserer Kenntnis nach auch tun. Die US-Behörden waren stets bereit, alle im laufenden Verfahren geforderten Unterlagen vorzulegen. Diese auch weiterhin bestehende Kooperationsbereitschaft geht sogar so weit, dass die US-Behörden bereit gewesen wären, sich trotz der neuen Erkenntnisse auch weiterhin dem Genehmigungsverfahren zu unterwerfen.“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Im Laufe des Verfahrens wurden beispielsweise zwei voneinander unabhängige Umweltverträglichkeits-Vorprüfungen in Auftrag gegeben. Beide Fachbüros kamen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass von der Anlage keine erhöhte Umweltbeeinträchtigung ausgeht. Bei der militärischen Anlage handelt es sich um die Erweiterung eines Lagers von Betriebsstoffen wie Schmiermittel und Frostschutzmittel, die dort gelagert, nicht aber verarbeitet werden.
 
Gebäude soll die Lagerkapazität von 70 auf 1.900 Tonnen erhöhen

Landrat Brechtel sieht Anpassungsbedarf der gesetzlichen Rahmenbedingungen und fordert: „Militärische Anlagen müssen zukünftig im Genehmigungsverfahren generell wie gewerbliche zivile Anlagen behandelt werden. Eine unterschiedliche Handhabung ist niemandem plausibel zu erklären.“ Er kündigt an, sich diesbezüglich an den Bundesgesetzgeber zu wenden.