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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Offenbach: Tod eines Jungen auf Spielplatz kein Fremdverschulden

Es war ein ganz tragisches Ereignis im April, das nicht nur die Menschen in der Südpfalz sehr betroffen gemacht hat: in einem Indoor-Spielplatz in Offenbach an der Queich sackt ein vierjähriger Junge auf einmal zusammen und stirbt...

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Landau die Ermittlungen in diesem Fall eingestellt. Sie hatte untersucht, ob sich der Junge an einem Spielgerät tödlich verletzt hatte oder zum Beispiel schlimm gestürzt war und deshalb starb. Doch bei der Obduktion wurden keine derartigen Verletzungen festgestellt.

Kein Fremdverschulden

Es hätten sich keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ergeben, sagt die Staatsanwaltschaft. Offenbar starb der Vierjährige an Herzversagen als Folge einer akuten Herzrhythmusstörung.