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KSC beantragt einstweilige Verfügungen

Neuer Ärger um Karlsruher Stadionbau

Es knirscht mal wieder zwischen der Stadt Karlsruhe und dem KSC. Es geht - wie könnte es anders sein - um den Bau des neuen Stadions.

Der KSC hat beim Landgericht den Erlass von vier einstweiligen Verfügungen beantragt. "Mit diesen Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz soll verhindert werden, dass durch vertragswidriges Verhalten der Stadt Karlsruhe beim Stadion-Neubau Fakten geschaffen werden, die zu gravierenden Nachteilen sowohl für die Zuschauer und Kunden als auch für den KSC führen würden und unumkehrbar wären", heisst es in einer Pressemitteilung des Vereins.

Vier Streitpunkte

Doch worum geht es überhaupt?

1. Der KSC möchte Einblick in die Verträge haben, die die Stadt mit dem für den Stadionbau beauftragten Totalunternehmen geschlossen hat. Dem ist die Stadt nach Angaben des Vereins trotz mehrfacher mündlicher und schriftlicher Bitten bislang nicht nachgekommen.
2. Es gibt Unstimmigkeiten bei Sonderleistungen, die der KSC selbst finanzieren muss wie zum Beispiel die Erweiterung der sanitären Anlagen der Heimkabine oder die Klimatisierung des Fanshops. Den Abschluss der dazu notwendigen Ergänzungsvereinbarungen verhindere die Stadt Karlsruhe dadurch, dass sie diese von unzulässigen Bedingungen abhängig mache.
3. Laut KSC sieht der eingereichte Bauantrag vor, dass der gesamte Businessbereich mit Betonstützen überzogen ist. Das will der Verein verhindern.
4. Nach Angaben des Vereins weigert sich die Stadt, das Gastronomiekonzept des KSC umzusetzen und macht dies von der Übernahme zusätzlicher Kosten abhängig. Es bestehe somit die Gefahr, dass eine angemessene Versorgung von über 90 Prozent der Stadionbesucher nicht funktioniere.

Rechte der Mitglieder wahren

"Der KSC bedauert es außerordentlich, dass der Verein aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens der Stadt Karlsruhe gezwungen ist, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen", so das KSC-Präsidium. Man sei aber aus rechtlichen Gründen gezwungen, um vorläufigen Rechtsschutz bei Gericht zu bitten, um nicht regresspflichtig gemacht zu werden und die Rechte der Mitglieder zu wahren. Verhandlungstermin ist der 23. September 2019.

Zurückhaltung bei der Stadt

In einer Pressemitteilung betont die Stadt, dass sie sich nur sehr zurückhaltend äußern könne. Die Fraktionen des Gemeinderats seien informiert. "Derzeit bemühen sich die Parteien darum, gütliche Lösungen im Verhandlungswege abzustimmen", heisst es in der Mitteilung wörtlich.