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Stadt geht nach Gerichtsurteil im Stadionstreit in Berufung

Karlsuher Stadionstreit geht weiter

Die Stadt Karlsruhe ist nach dem jüngsten Gerichtsurteil im Streit mit dem Fußball-Zweitligisten Karlsruher SC um den Neubau des Wildparkstadions in Berufung gegangen. Das bestätigte Oberbürgermeister Frank Mentrup Radio Regenbogen

Das Landgericht Karlsruhe hatte dem KSC in einem Verfahren vor zwei Wochen in drei von vier Punkten Recht gegeben. Laut Urteil muss die Stadt dem Verein unter anderem einen Einblick in den Bauvertrag mit dem Totalunternehmer geben. «Das können wir so nicht akzeptieren. Im Entwicklungsvertrag stehen Informationspflichten, aber keine Herausgabepflichten», sagte Mentrup. 

Der erst am Samstag im Amt bestätigte KSC-Präsident Ingo Wellenreuther beklagte, der Stadt sei ein gutes Verhältnis zum Bauunternehmen offenbar wichtiger als eines zum Karlsruher SC. Was die Berufung für den Zeitplan bedeutet, ist unklar. Im Dezember soll eigentlich mit dem Neubau des 123 Millionen Euro teuren Stadions begonnen werden.

KSC-Gremien appellieren an die Vernunft der Stadt Karlsruhe

Nachdem die Stadt Karlsruhe Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt hat, appellieren das Präsidium des Vereins, der Beirat der KSC Management GmbH und die Geschäftsführung der Stadion Betriebs GmbH an die Vernunft der Verantwortlichen im Karlsruher Rathaus. Der KSC hat bereits mit dem Ersuchen um vorläufigen Rechtsschutz und der damit verbundenen Bitte um gerichtliche Hilfe betont, dass es sich dabei um eine Notwehrhandlung des Vereins handelt, wenn einstweilige Verfügungen beantragt werden müssen, um die Rechte des Vereins zu wahren. Nach dem Urteil des Landgerichts hat der KSC wesentliche Unterlagen und Informationen nach über zwei Wochen immer noch nicht erhalten. 

 Bauprojekt kann nicht vor Gericht geführt werden

Die Vereinsführung mit Präsidium, Geschäftsführung und Beirat hat kein Verständnis dafür, dass man auf Seiten der Stadt das Urteil des Landgerichts Karlsruhe nicht respektiert und nicht zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem KSC zurückkehrt. „Ein Bauprojekt dieser Größenordnung und Bedeutung kann auf Dauer nicht vor Gericht geführt werden, sondern nur in gemeinsamer Arbeit an der Sache“, so Präsident Ingo Wellenreuther sowie die beiden Vizepräsidenten Günter Pilarsky und Holger Siegmund-Schultze stellvertretend für alle Gremien.

Mitteilung der Stadt Karlsruhe :
Kaum war die Mitgliederversammlung vorüber, forderte der KSC gleich am Montag, 14. Oktober, den Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark ultimativ auf, alle aus dem Urteil ersichtlichen Unterlagen, insbesondere den TU-Vertrag mit sämtlichen Schriftverkehr, dem KSC bis Dienstag, 15. Oktober, 14 Uhr, zu übermitteln. Ansonsten wurde die Vollstreckung angekündigt. Die Stadt sah sich deshalb gezwungen, kurzfristig zu reagieren und noch am gestrigen Dienstag beim Oberlandesgericht (OLG) gegen Teile von zwei der vier Urteilen des Landgerichts Karlsruhe in Sachen KSC Berufung einzulegen.

Grundmisstrauen im Umgang mit der Stadt

"Kaum hatte sich der Staub rund um die KSC-Mitgliederversammlung verzogen, stellt sich beim KSC das gewohnte Grundmisstrauen im Umgang mit der Stadt als Bauherr des neuen Stadions ein", bewertet Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup die neueste Entwicklung. Da der KSC nach dem Spitzentreffen im Juni des Jahres die Gesprächsebene verlassen habe und vor Gericht gezogen sei, bliebe der Stadt keine Alternative, ebenfalls Klärungen juristisch herbeizuführen. Das Stadtoberhaupt sieht außerdem nach wie vor unabsehbare Risiken für Zeit- und Kostenplan. OB Mentrup: "Wir befinden uns als Stadt in der paradoxen Situation, die Fertigstellung des Projekts vor dem späteren Nutzer schützen zu müssen".

Berufung wurde konkret gegen die Herausgabe des gesamten Schrift- und E-Mail-Verkehrs in der Vergangenheit und für die Zukunft - neben dem TU-Vertrag - zwischen Bauherr und Totalunternehmer eingelegt. In diesem Punkt war das Landgericht Karlsruhe in der schriftlichen Urteilsbegründung noch über die in mündlicher Verhandlung genannten Grenzen - etwa Schwärzung ganzer Passagen - hinausgegangen. Hier steht die Stadt in der Pflicht, das Vertrauensverhältnis zum Totalunternehmer zu schützen, der nach eigenem Bekunden in der Veröffentlichung einen massiven Vertrauensbruch sieht. Auch den Punkt Übernahme von Planungskosten bei Sonderwünschen durch den KSC will die Stadt durch das OLG noch einmal überprüft wissen. Es könne nicht akzeptiert werden, dass Planungskosten für Wünsche bei der Stadt verblieben, wenn sich der KSC letztlich doch gegen eine Umsetzung der eigenen Änderungswünsche entschiede.
Mit seinen Forderungen nach Baustopp und Stützenfreiheit war der KSC vor dem Landgericht unterlegen.