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Gericht hat keine rechtlichen Bedenken

Karlsruher Rheinbrücke: BUND-Klage weitgehend abgelehnt

Im Rechtsstreit um den Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen dem rheinland-pfälzischen Wörth und Karlsruhe in Baden-Württemberg hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz eine Klage überwiegend abgelehnt. Die Klage des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) sei nur teilweise begründet, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

"Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität für den Neubau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe ist nur insoweit rechtswidrig und nicht vollziehbar, als er die Errichtung der Rheinbrücke nicht nur als freitragendes Bauwerk, sondern auch als Pfeilerbrücke umfasst", heißt es in der Mitteilung. Im Übrigen gebe es gegen den Beschluss keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

BUND unzufrieden

Der BUND kündigte in einer ersten Reaktion an, weitere Schritte zu prüfen. "Der vorliegende Planfeststellungsbeschluss ist verkehrs- und klimapolitisch ein falsches Signal. Er ermöglicht eine Ausweitung des Straßenverkehrs und missachtet naturschutzrechtliche Vorgaben der EU", sagte Karin Marsiske von der BUND Kreisgruppe Südpfalz.

Noch mehr Klagen

Der BUND hatte gegen das Projekt geklagt: Schutzgebiete und seltene Tierarten könnten demnach leiden. Gegen den Bau sind mehrere weitere Klagen, unter anderem des BUND und der Stadt Karlsruhe, beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim anhängig. Eine Entscheidung darüber wird in diesem Jahr nicht mehr fallen.

Weniger Stau oder mehr Verkehr?

Der Bau der zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und der Pfalz ist seit vielen Jahren Streitthema. Befürworter erhoffen sich davon weniger Staus im Berufsverkehr. Gegner befürchten zu gravierende Eingriffe in die Umwelt und eine Zunahme des überregionalen Verkehrs.