Der Verein will ja unbedingt den Vertrag sehen, den die Stadt mit dem Unternehmen abgeschlossen hat, das das neue Stadion bauen soll. Doch die Stadt weigert sich die Unterlagen rauszurücken, obwohl sie vom Landgericht dazu verurteilt wurde. Doch jetzt muss sie das tun. Denn der KSC hatte ja Zwangsvollstreckung beantragt, und den Antrag der Stadt dagegen hat das Gericht jetzt überwiegend zurückgewiesen.
Ausnahme "streng vertraulich"
Es gibt allerdings eine Ausnahme: streng vertrauliche Unterlagen muss die Stadt nicht aushändigen. Zumindest so lange nicht, bis grundsätzlich über ihre Berufung entschieden wurde.