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Betrunken unterwegs

Karlsruhe: E-Scooter vermehrt im Visier der Polizei

Am Donnerstag sind in der Karlsruher Innenstadt vermehrt E-Scooter-Fahrer kontrolliert worden. Größtenteils wurde den Verkehrsteilnehmern die Fahrt in der Fußgängerzone untersagt.

Weitere Verstöße nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sowie der Fahrzeugzulassungs-Verordnung wurden zur Anzeige gebracht.  Den Höhepunkt der Kontrollen setzte ein 21-jähriger Mann, der mit knapp zwei Promille einen E-Scooter führte. Er musste die Beamten nach der Verkehrskontrolle auf die Dienststelle begleiten, eine Blutprobe sowie seinen Führerschein abgeben.

Erfahrungsaustausch zwischen Stadt und Polizei

Gut vier Monate nach Rechtskraft der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und rund fünf Wochen, nachdem der schwedische E-Tretroller-Sharing-Dienst VOI in Karlsruhe als erster Anbieter an den Start ging, hatten die Stadt Karlsruhe und das Polizeipräsidium Karlsruhe (PP) Ende Oktober ein erstes Zwischenfazit gezogen. Dabei waren sich die Vertretungen von städtischem Ordnungs- und Bürgeramt, Stadtplanungsamt sowie PP beim Erfahrungsaustausch Anfang der Woche einig, dass man dem neuen Verkehrsmittel weiterhin offen gegenüber stehe. Wo immer im Verkehrsraum Änderungen eingeführt werden, müssen Informationsdefizite überwunden werden und sich alle auf das Miteinander einstellen.

Polizei schaut künftig genauer hin

Die Polizei registrierte bis Ende Oktober 2019 rund 60 Vorfälle mit E-Tretroller-Fahrern im Stadtgebiet. Bislang verzeichnete die Polizei sechs Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern, bei denen drei Verletzte zu beklagen waren. In rund zehn Fällen mussten Scooter-Fahrer wegen Alkohol- oder Drogenbeeinflussung belangt werden. Bei den in der dunkleren Jahreszeit geplanten Schwerpunktkontrollen wollen Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) ab November neben dem Radverkehr auch den E-Scooter-Verkehr mit betrachten.

E-Roller sind beim Abstellen Rädern gleichgestellt

Bei der Stadt gibt es vor allem Beschwerden wegen behindernd abgestellter E-Scooter auf Geh- und Radwegen. Auch wurden VOI-Roller über Tage hinweg in Grünanlagen oder auch im Wald gesichtet. Ein Knackpunkt ist, dass es kaum eine Handhabe bei nachlässig abgestellten Rollern auf Gehwegen, Plätzen oder anderen Flächen im öffentlichen Raum gibt. E-Roller sind beim Abstellen Rädern gleichgestellt. Nur wenn Scooter verkehrswidrig mit Verkehrsgefährdung geparkt werden, können Stadt und Polizei einschreiten und das Verkehrsmittel entfernen.