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KSC geht wahrscheinlich in Berufung

​Karlsruhe: KSC verliert Rechtsstreit mit Vermarkter Lagardère

Dem Karlsruher SC droht nach einer Niederlage im Rechtsstreit mit dem Sportvermarkter Lagardère eine Schadenersatzforderung. Das Landgericht Karlsruhe erklärte am Freitag die zweifache Kündigung eines Vertrages durch den KSC für
unwirksam und gab damit einer Klage von Lagardère recht.

«Der KSC muss zudem mögliche Schäden ersetzen, wobei bislang kein konkreter Betrag eingeklagt wurde», teilte das Gericht mit. Der Fußball-Zweitligist arbeitete ab Ende 2016 mit Lagardère zusammen, um neue Sponsoren zu gewinnen. Im März 2019 kündigte der KSC dem Vermarkter, weil das nötige Vertrauensverhältnis nicht mehr bestehe. Daraufhin warf Lagardère dem KSC Vertragsbruch vor. Anschließend kündigte der KSC erneut, da er nun eine weitere Zusammenarbeit als unzumutbar empfand. Dagegen klagte Lagardère. Beide Parteien können innerhalb eines Monats Berufung gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlegen.

Agentur besteht weiter 

Laut heutigem Urteil des Landgerichts Karlsruhe besteht der Agenturvertrag des KSC mit der Fa. Lagardère Sports Germany GmbH im Moment weiter. Die erste Kündigung greife nicht, weil die Parteien dieses Kündigungsrecht in ihrem Vertrag wirksam ausgeschlossen haben. Die zweite Kündigung des KSC blieb ohne Wirkung, weil dem KSC die Fortsetzung des Vertrags durchaus zumutbar sei, so das Landgericht Karlsruhe. Den Vorwurf des Vertragsbruchs habe der KSC selbst „provoziert“, weil er – zu Unrecht – das Ende des Vertrags gegenüber Geschäftspartnern und Werbekunden verkündet hatte. Einen Teil der Klage hat das Gericht trotzdem abgewiesen: die Agentur wollte festgestellt haben, dass der Vertrag bis zu seinem Auslaufen gilt. Dies war nicht möglich, weil – auch für das Gericht - nicht sicher zu sagen ist, ob der Vertrag aus anderen Gründen eines Tages vorzeitig vom KSC oder der Agentur beendet werden kann.

KSC geht wahrscheinlich in Berufung 

„Wir sind natürlich sehr enttäuscht über diese Entscheidung und wir sind weiterhin der Auffassung, dass der KSC rechtmäßig von ihm zustehenden Kündigungsrechten Gebrauch gemacht hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dass wir Berufung einlegen werden, ist sehr wahrscheinlich. Wir werden dies Anfang der kommenden Woche mit unseren Gremien erörtern“, so Präsident Ingo Wellenreuther und die beiden Vizepräsidenten Günter Pilarsky und Holger Siegmund-Schultze sowie Geschäftsführer Michael Becker und der Beirat der KSC Management GmbH.