Am Dienstag versammelten sich Aktivisten der Tierrechtsorganisation PETA vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und reichten die Beschwerde ein. Das Besondere daran: sie taten dies im Namen der Ferkel. Die Tiere selbst fungieren also als Beschwerdeführer. Das ist in der Geschichte der Bundesrepublik ein Novum.
Beschwerderecht ableitbar
Laut PETA lässt sich das Beschwerderecht der Tiere aus der deutschen Rechtsordnung ableiten. Ziel der Einreichung sei es, dass dies vor Gericht explizit anerkannt werde. Damit würde der Weg frei, dass Tieren künftig weitergehende fundamentale Grundrechte zugestanden werden könnten.
Tiere als Rechtssubjekte
"Die deutsche Gesetzeslage und der Umgang mit Tieren in unserer Gesellschaft stehen in eklatantem Widerspruch zueinander", behauptet der 2. PETA-Vorsitzende Harald Ullmann. Trotz des Tierschutzgesetzes und des in der Vefassung festgeschriebenen Staatszieles Tierschutz würden jeden Tag unzählige Tiere gequält und misshandelt. "Damit die geltenden Rechtsbestimmungen endlich auch praktisch durchgesetzt werden, ist es unerlässlich, dass Tiere als Rechtssubjekte behandelt werden und sie die Möglichkeit haben, die Durchsetzung ihrer Rechte vor Gericht einzuklagen", so Ullmann weiter.
Umstrittenes Isofluran
Die Klage richtet sich übrigens auch dagegen, dass Tierhalter ihre Ferkel künftig selbst betäuben dürfen ohne einen Tierarzt hinzuziehen. PETA sieht die Gefahr, dass eine zu geringe Menge des Narkosemittels Isofluran verabreicht wird. Dieses Mittel sei zudem in seiner Wirksamkeit umstritten.