so Götz weiter.
Vorab-Info hilfreich
Reisende können sich bereits vor Beginn einer Reise per Smartphone, Tablet oder Computer unter www.artenschutz-online.de informieren, welche Souvenirs nach Deutschland eingeführt werden dürfen und was dabei zu beachten ist. Dort ist zum Beispiel auch die Riesenmuschel aus Thailand gelistet.
Zusatzinformation:
Viele Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Täglich sterben weltweit bis zu 150 Tier- und Pflanzenarten aus. Der Raubbau an der Natur, aber auch Profitgier, sind die Hauptgründe für das Artensterben. Der Zoll leistet durch seine Kontrollen einen wichtigen Beitrag, die Artenvielfalt zu erhalten und die Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren.
Seit 1976 ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Deutschland gültig. Derzeit sind circa 5.800 wild lebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten gelistet.
Bei der Mitnahme von artengeschützten Tieren, Pflanzen oder daraus hergestellten Gegenständen droht nicht nur die Beschlagnahme, sondern auch die Verhängung einer Geldstrafe.
Artengeschützte Exemplare benötigen für die Zollabfertigung grundsätzlich artenschutzrechtliche Genehmigungen. Dies gilt für die Einfuhr ebenso wie für die Ausfuhr.